Christopher Antwi-Adjei (FC Schalke 04, l.) und David Grözinger (Lok Leipzig, r.) im Zweikampf um den Ball

Im DFB-Pokal-Spiel Lok Leipzig gegen den FC Schalke 04 wurde Christopher Antwi-Adjei von Lok-Fans rassistisch beleidigt. Foto: imago/Jan Huebner

Nach Rassismus-Eklat im Pokal: DFB geht gegen Regionalligist vor – Fans betroffen

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Die rassistischen Entgleisungen von Zuschauern beim DFB-Pokalspiel zwischen Regionalligist Lok Leipzig und Zweitligist Schalke 04 (0:1 n.V.) haben für die Sachsen ein teures Nachspiel. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den Spitzenreiter der Regionalliga Nordost am Dienstag zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro. Zudem wurde den Leipzigern ein teilweiser Zuschauerausschluss für das nächste Heimspiel im DFB-Pokal auferlegt.

Dem Verein wurde nachgelassen, von der Geldstrafe einen Betrag in Höhe von bis zu 10.000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus zu verwenden – insbesondere für die Entwicklung eines Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung.

Rassismus-Vorfälle zogen sich über das ganze Spiel

Im Pokal-Erstrundenduell war es zu mehrfachen rassistischen und beleidigenden Äußerungen aus dem Leipziger Zuschauerbereich gegenüber Schalkes Christopher Antwi-Adjei gekommen. Die Vorfälle ereigneten sich über den Spielverlauf hinweg, beginnend in der 13. Spielminute. Infolge der ersten rassistischen Beleidigung, die vom Spieler wahrgenommen und an die Schiedsrichter kommuniziert wurde, wurde die erste Stufe des Drei-Stufen-Plans ausgelöst und eine Stadiondurchsage veranlasst. Das Spiel wurde für zehn Minuten unterbrochen. Weitere diskriminierende Rufe in der regulären Spielzeit sowie in der Verlängerung wurden dokumentiert.

Lok verurteilte die Vorfälle scharf

Lok Leipzig hatte die Vorfälle scharf verurteilt, sich davon distanziert und sich bei Antwi-Adjei öffentlich entschuldigt. Unter anderem wurde dies strafmildernd berücksichtigt. Straferschwerend fiel laut einer DFB-Mitteilung ins Gewicht, dass Lok Leipzig bereits durch diskriminierende Verhaltensweisen seiner Anhänger sportgerichtlich in Erscheinung getreten ist.

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Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden. (sid/fwe)

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