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Fans von Nizza und Köln kämpfen auf der Tribüne gegeneinander.
  • Das nächste Urteil nach den Fan-Ausschreitungen zwischen dem 1.FC Köln und OGC Nizza ist gefallen.
  • Foto: Imago / Treese

Nach Nizza-Krawalle: Köln-Fan für „Karate-Tritt“ verurteilt

Ein weiterer Randalierer bei den Fan-Ausschreitungen am Rande des Conference-League-Gruppenspiels zwischen OGC Nizza und dem 1. FC Köln im September vergangenen Jahres ist am Mittwoch schuldig gesprochen worden.

Der 36-Jährige wurde vom Kölner Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch zu sechs Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Über den Gewaltausbruch am Rande des Fußballspiels sagte der Vorsitzende Richter: „Da ist etwas eskaliert, was nicht hätte eskalieren dürfen.“ Da brauche es ein deutliches Signal der Justiz in die Bevölkerung, dass so etwas nicht hingenommen wird, erklärte der Amtsrichter.

Karate-Tritt ins Gesicht: Köln-Fan räumt ein

Dem Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft ein „wuchtiger Karate-Tritt in das Gesicht“ eines Kontrahenten zur Last gelegt. Vermummt mit einer Sturmhaube in den Farben des Kölner Stadtwappens konnte der Mann auf Fotos identifiziert werden. Zwei auf seinen unbekleideten Oberschenkeln befindliche Tätowierungen waren deutlich zu erkennen. Der Angeklagte hatte den Tritt gegen den ebenfalls gewalttätigen französischen Fan vor Gericht eingeräumt und seine Beteiligung an den Ausschreitungen bereut.

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Mit dem Urteil sind bislang fünf Beteiligte an den Krawallen vom Kölner Amtsgericht zu Bewährungsstrafen zwischen einem halben und zwei Jahren Haft verurteilt worden; ein Angeklagter wurde freigesprochen. Im Januar dieses Jahres hatte das Amtsgericht Bergisch-Gladbach mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung das bislang härteste Urteil gegen einen Randalierer ausgesprochen.

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Derzeit sind weitere drei Nizza-Verfahren am Kölner Amtsgericht anhängig. (dpa/mg)

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