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Ein rotes Schild mit der Aufschrift FC Bayern Campus und Logo bei der Einfahrt.
  • Der FC Bayern muss 200.000 Euro Strafe zahlen.
  • Foto: picture alliance/dpa

Mindestlohn-Ärger: FC Bayern muss hohe Summe an den Zoll zahlen

Der FC Bayern München muss wegen jahrelang nicht gezahlter Sozialleistungen einen sechsstelligen Betrag an den Zoll zahlen. Das Hauptzollamt München habe gegen den deutschen Rekordmeister „einen Einziehungsbescheid in Höhe von rund 200.000 Euro erlassen“, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit.

Zudem würden die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe von rund 45.500 Euro nachgefordert, hieß es in der Mitteilung des Zolls. Die FC Bayern München AG soll zwischen November 2016 und November 2021 Arbeitskräfte auf 450-Euro-Basis beschäftigt und entlohnt haben, obwohl deren tatsächlicher Beschäftigungsumfang bei Weitem höher gewesen sein soll.

Unterbezahlung im NLZ

Nach Angaben des Zolls soll der Verein in seinem Nachwuchsleistungszentrum keinen Mindestlohn bezahlt haben. Dazu sei die Arbeitszeit nicht richtig beziehungsweise vollständig aufgezeichnet worden. Beschäftigte hätten wesentlich mehr Stunden geleistet als vereinbart. Dadurch seien die gültigen Mindestlöhne nicht gezahlt und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften missachtet wurden.

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Die Bayern teilten am Donnerstag mit, bereits im Herbst 2020 habe der Verein am Campus strukturelle Vorkehrungen getroffen, um Mindestlohnunterschreitungen in Zukunft zu vermeiden. Seit Juli 2021 gebe es im Mannschaftsbereich bei den Jugendteams keine geringfügigen Beschäftigten mehr. „Es lag nie in der Absicht der FC Bayern München AG, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigten Lohn vorzuenthalten“, hieß es. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren sei nun rechtskräftig abgeschlossen. (dpa/mg)

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