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BVB-Boss Hans-Joachim Watzke versteht die Entscheidung der Politik nicht.
  • BVB-Boss Hans-Joachim Watzke versteht die Entscheidung der Politik nicht.
  • Foto: imago/Thomas Bielefeld

Keine Lockerungen für die Bundesliga: Watzke will juristische Schritte prüfen

Vorerst keine Öffnungen für Zuschauer – und viel Unverständnis aus dem Profifußball: Bund und Länder haben sich am Montag mit Blick auf überregionale Großveranstaltungen auf eine „konsequente“ Fortführung der bestehenden Maßnahmen geeinigt. Damit werden die Fußball-Bundesliga und weitere deutsche Profiligen vorerst weiterhin vor wenigen bis gar keinen Zuschauern spielen.

„Es wurde immer geklagt, der Fußball bekomme in Deutschland Sonderrechte“, sagte Borussia Dortmunds Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke noch am Montagabend der Bild-Zeitung: „Das Gegenteil ist gerade der Fall. Der Fußball wird zum Opfer von Symbolpolitik.“ Es sei bitter, dass „die Mehrheit der MPK-Teilnehmer nach zwei Jahren nur an Verbote denkt und nicht auch an ein Mindestmaß an Möglichkeiten und logischen Entscheidungen. Wir werden uns die Beschlüsse des Landes NRW genau anschauen und prüfen, ob wir sie im Eilverfahren kontrollieren lassen.“

DFL kritisiert die Schlechterstellung des Profisports

Auch die Deutsche Fußball Liga (DFL) als Interessenvertretung der Profiklubs zeigt wenig Verständnis für die Zurückhaltung der Politik in dieser Frage. Es sei „weiterhin nicht nachvollziehbar, dass der Profisport aktuell an vielen Stellen objektiv schlechter gestellt ist als andere Lebensbereiche“, ließ DFL-Geschäftsführerin Donata Hopfen mitteilen.


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Die Eindämmung der Pandemie genieße „selbstredend Priorität, erst recht angesichts der Omikron-Welle“, so Hopfen: „Im Sinne des gesamten Profisports wäre es dennoch wichtig gewesen, schon jetzt mit Blick auf die Zulassung von Fans Einigkeit über differenzierte Szenarien zu erzielen, die sich an der jeweiligen Pandemie-Lage orientieren. Klubs und Ligen hätten auf diese Weise zumindest etwas Planungssicherheit.“

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Einigkeit erzielten Bund und Länder darüber, dass „es bei der Durchführung von Großveranstaltungen einer Vereinheitlichung der bestehenden Regelungen bedarf“. Eine solche soll nun bis zum 9. Februar erarbeitet und vereinbart werden. Derzeit gelten in den Bundesländern unterschiedliche Höchstgrenzen für die Zuschauerzulassung. (sid)

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