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  • RB-Boss Oliver Mintzlaff hat kein Verständnis für die unterschiedlichen Einreise-Regelungen und Sonder-Bestimmungen.
  • Foto: imago images/Christian Schroedter

Gladbach darf nach England, Leipzig nicht: RB-Boss „verwundert“ über Reise-Regeln

Die Kritik an den europäischen Reisen der Profi-Klubs inmitten der Pandemie reißt nicht ab. Während aber normalerweise Außenstehende die Sonderrrolle von Fußballern beklagen, hat sich nun ein Boss selbst zu Wort gemeldet: RB Leipzigs Geschäftsführer Oliver Mintzlaff hat mit Unverständnis auf die unterschiedliche Handhabung von Einreisebestimmungen in der Champions League reagiert.

Während Leipzig sein Achtelfinal-Rückspiel am Mittwoch (21 Uhr/Sky) gegen Liverpool aufgrund der Corona-Beschränkungen des Bundes für Großbritannien in Budapest bestreiten muss, darf Borussia Mönchengladbach kommende Woche zu Manchester City reisen.

RB Leipzig: Mintzlaff hat kein Verständnis für die Auslegung der Reise-Regeln

„Ich bin schon etwas verwundert, dass das in Nordrhein-Westfalen möglich ist. Das habe ich auch gegenüber der Politik und unserem Ministerpräsidenten zum Ausdruck gebracht. Aber so geht es wohl gerade vielen Menschen in Deutschland: In einem Gebiet gelten für die Bürger andere Corona-Regeln als in einem anderen“, sagte Mintzlaff der „Bild“.

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Leipzig hätte sich nach einer Rückkehr aus Liverpool in eine zweiwöchige Quarantäne begeben müssen. Gladbach hatte sich mit Politik, Behörden und der Deutschen Fußball Liga auf eine Sonderregelung geeinigt, nach der Rückkehr aus Manchester lediglich in eine fünftägige Quasi-Quarantäne zu müssen. Während dieser darf sogar das Spiel bei Schalke 04 ausgetragen werden.

Sonderregeln: RB darf nicht England spielen, Gladbach schon

RB kommt die erneute Verlegung nach Budapest – auch das Hinspiel hatte in der ungarischen Hauptstadt stattgefunden – teuer zu stehen. Gemäß den Regularien für die Königsklasse muss Leipzig zehn Prozent seines Startgeldes als Kompensation an Liverpool zahlen, weil der englische Meister für sein Heimspiel reisen muss. Die Höhe der Strafe beläuft sich auf über 1,5 Millionen Euro. (dpa/tm)

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