• Die Mitglieder des Karlsruher SC stimmen am 15. Mai über die geplante Insolvenz in Eigenverwaltung ab.
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Geplante Insolvenz?: Zweitligist lässt Mitglieder über Zukunft abstimmen

Karlsruhe –

Dem ersten Profiklub in Deutschland könnte in der Corona-Krise die Insolvenz drohen. Bereits vor wenigen Wochen machten Meldungen die Runde, dass der Karlsruher SC schon in den nächsten Wochen zahlungsunfähig sein könnte. (Hier lesen Sie mehr)

Anfang April dementierte KSC-Geschäftsführer Michael Becker die Berichte: „Vorausgesetzt die TV-Gelder kommen, sind wir nach aktueller Planung bis zum 30. Juni 2020 gut aufgestellt (…) Wir befinden uns durch die Corona-Krise in einer nie dagewesenen Situation. Selbstverständlich prüfen wir alle möglichen Szenarien und suchen Lösungen für unterschiedliche Finanzierungen, um auf sämtliche Eventualitäten vorbereitet zu sein.“

Jetzt hat der Verein eine erste richtungsweisende Entscheidung gefällt und lässt seine Mitglieder über die Zukunft des Traditionsvereins abstimmen.

Karlsruher SC: Mitglieder dürfen über Insolvenz abstimmen

Der hoch verschuldete Zweitligist will seine Mitglieder über die geplante Insolvenz in Eigenverwaltung abstimmen lassen. Noch in der vergangenen Woche wurden die KSC-Mitglieder zu einer außerordentlichen Versammlung am 15. Mai eingeladen.

Wegen der Coronavirus-Pandemie soll die Versammlung online stattfinden, die Mitglieder können auch vorab per Brief abstimmen.

Karlsruher SC: Insolvenz soll abgewendet werden

Trotzdem will die KSC-Führung gemeinsam mit ihrem Rechtsberater bis zum 15. Mai versuchen, die Insolvenz doch noch abzuwenden. „Die in den vergangenen Tagen bereits aufgenommenen Gespräche mit Gläubigern und Partnern verliefen in eine gute Richtung. Es gab positive Signale, den KSC weiter zu unterstützen“, heißt es in der Mitteilung weiter. „Sollten die Gespräche bis zum 15. Mai 2020 erfolgreich zum Wohle des KSC verbindlich beendet werden, wäre die Eigenverwaltung damit hinfällig.“

Hier lesen Sie mehr: Bundesliga: Fragen und Antworten zur Fortsetzung der Liga

Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung könnte der finanziell angeschlagene Verein unter der Kontrolle eines Sachwalters selbstständig Lösungen mit seinen Gläubigern herbeiführen. (cho/dpa)

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