Holger Stahlknecht bei einer Pressekonferenz.
  • FSA-Präsident Holger Stahlknecht erklärte zuletzt den Ausschluss der DSG Eintracht Gladau aus dem Verband Sachsen-Anhalts. Nun dürfen sie vorerst weiter am Spielbetrieb teilnehmen.
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Nazi-Vorwurf: So geht es jetzt mit diesem Klub aus Sachsen-Anhalt weiter

Kreisoberligist DSG Eintracht Gladau darf trotz Vorwürfen rechtsextremer Unterwanderung und Gewaltvorfällen vorerst weiter am Spielbetrieb teilnehmen. Das Verbandsgericht des Landesverbandes gab dem Eilantrag des Vereins unter strengen Auflagen statt, wie der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) am Mittwoch bekannt gab.

Eintracht Gladau hat sich der Mitteilung zufolge einem 16 Punkte umfassenden Auflagenkatalog verpflichtet, sodass dem Verein die Rückkehr in den Spielbetrieb des KFV Jerichower Land vorläufig gestattet werde.

Keine Zuschauer bei den Spielen erlaubt

Unter anderem müsse der Verein seine Heimspiele der ersten und zweiten Herrenmannschaft unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die vorläufigen Anordnungen des Verbandsgerichts gelten bis zur abschließenden Entscheidung über den Verbandsausschluss, die zeitnah fallen soll.

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Am 8. November war die DSG aufgrund grober Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen des Verbandes, die sich gegen Diskriminierung jeglicher Art aussprechen, aus dem FSA ausgeschlossen und dem Club dadurch auch die Spielberechtigung entzogen worden. „Der Fußballverband Sachsen-Anhalt setzt damit ein klares Signal gegen Rechtsextremismus“, hatte FSA-Präsident Holger Stahlknecht in der Mitteilung gesagt. (dpa/mg)

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