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Eckfahne des TuS Appen
  • Der TuS Appen hat mit aller Kraft den Vereinsausschluss angestrebt – und nun Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehabt. (Symbolfoto)
  • Foto: imago/Claus Bergmann

Karlsruhe sagt Ja: Fußballklub darf Hamburger NPD-Mann rauskicken

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es am Dienstag bestätigt: Der Vereinsausschluss eines NPD-Mitglieds beim TuS Appen (Kreis Pinneberg) ist wirksam. Der ehemalige NPD-Landesvorsitzende aus Hamburg hatte vor dem Gericht in Karlsruhe gegen seinen Ausschluss aus dem Verein geklagt – erfolglos. Zuerst hatte der NDR darüber berichtet.

Beim TuS Appen hatte man mehrfach versucht, das jahrelange NPD-Mitglied Lennard Schwarzbach aus dem Verein auszuschließen. Zunächst noch ohne Erfolg. Mithilfe einer Satzungsänderung im Jahr 2018 hatte man dieses Vorhaben im Verein weiter vorangetrieben. „Mitglieder von extremistischen Organisationen gleich welcher politischen Ausrichtung sowie Mitglieder rassistisch und fremdenfeindlich organisierter Organisationen oder religiöser Gruppierungen wie z. B. der NPD und ihre Landesverbände können nicht Mitglied des Vereins werden“, heißt es dort.

Schwarzbach war vor mehreren Gerichten gescheitert

Schwarzbach wurde daraufhin 2019 aus dem Verein ausgeschlossen und wehrte sich zunächst vor dem Zivilgericht. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein urteilte 2020 über seine Mitgliedschaft in der verfassungswidrigen NPD und grenzte diese somit von einer einfach Parteimitgliedschaft ab. Auf diese Entscheidung bezieht sich auch das Bundesverfassungsgericht im aktuelle Urteil.

In der offiziellen Mitteilung heißt es: „Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.“ Das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit gibt einem Verein demnach das Recht, über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen. Schwarzbach muss sich nun nach fünf Jahren vor Gericht dem Ausschluss beugen.


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Der Erste Vorsitzende des TuS Appen, Wilfred Diekert, zeigte sich gegenüber dem NDR zufrieden mit der Entscheidung aus Karlsruhe: „Das ist auch ein gutes Zeichen, denn die NPD hat auch versucht auf alle Arten und Weisen, dass ihre Mitglieder in den Sportvereinen Sport treiben können.“ Dies sei einer der notwendigen Schritte, sich gegen Rechts zu wehre, so Diekert weiter.

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„Er muss unterschreiben, dass er nicht Mitglied ist, und ich denke, das ist eigentlich ausreichend für unseren Verein, dass wir solche Fälle nicht wieder haben werden“, resümiert der Vorsitzende den jahrelangen Prozess rund um den Ausschluss. So sei der Zusatz in der Vereins-Satzung der richtige Schritt gewesen, da er auch zukünftige Mitglieder der NPD die Mitgliedschaft untersage.

Die Initiative „Nazis raus aus den Stadien“ hatte den Verein bereits 2018 bei den Prozesskosten unterstützt und so den Ausschluss mit vorangetrieben. Seit 2017 setzte sich die NGO für „ein Stadionerlebnis, in dem sich jede:r wohlfühlen kann“ ein, heißt es in der Twitter-Bio.

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