• Christian Dingert schickte die Spieler in Sinsheim gemäß der zweiten Stufe des „Drei-Stufen-Plans“ in die Katakomben. 
  • Foto: imago/Jan Huebner

Bundesliga-Spiel ohne Sieger möglich: Fan-Hass: Welche Folgen hätte Spielabbruch?

Köln/Frankfurt –

Die Hass-Plakate und ihre Folgen.

Nach den Hetz-Aktionen gegen Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp (79) wurden am Wochenende mehrere Bundesliga-Spiele unterbrochen (hier lesen Sie mehr). Doch was passiert, wenn eine Partie sogar abgebrochen werden muss?

Schiedsrichter verfolgen „Drei-Stufen-Plan“

Hans E. Lorenz (68), Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, erklärt gegenüber EXPRESS: „Grundsätzlich kann nur der Schiedsrichter ein Spiel abbrechen. Der Schiedsrichter bricht dann ab, wenn ein Verein – oder auch beide – einen Spielabbruch durch schuldhaftes Verhalten verursacht hat. Gründe dafür können unter Umständen auch Plakate oder Schmähgesänge sein. Hat eine Mannschaft den Spielabbruch verursacht, wird das Spiel für den Gegner gewertet.“

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Hans E. Lorenz ist Vorsitzender des DFB-Sportgerichts.

Foto:

imago images/Martin Hoffmann

Maßgeblich für die Schiedsrichter sei der „Drei-Stufen-Plan“: Zunächst wird die Begegnung kurz unterbrochen, dann werden die Spieler für längere Zeit zurück in die Katakomben geschickt. Sind die Plakate immer noch zu sehen, kommt es im dritten Schritt zum Abbruch. Die ersten beiden Stufen hat der Hopp-Hass bereits erklommen.

Für den Fall eines Abbruchs heißt es in § 18 Nr. 4 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB: „Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beide ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen zu werten. Hat der Unschuldige im Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis erzielt, so wird dieses Ergebnis gewertet.“

FC Bayern hätte trotz Führung verlieren können

Bedeutet im konkreten Fall: Hätte der Schiedsrichter das Spiel Hoffenheim gegen Bayern aufgrund der Hass-Plakate der Münchner Fans abgebrochen, hätte die TSG trotz sechs Treffern des FCB gewonnen. „Das ist die gesetzliche Folge“, bestätigt DFB-Richter Lorenz: „Ungeachtet des Spielstandes von 6:0 für Bayern München wäre das Spiel 2:0 für Hoffenheim gewertet worden.“

Hopp_Rummenigge

Die beiden Mannschaften sowie Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp und Bayern-Vorstandsboss Karl-Heinz Rummenigge stellten sich gemeinsam gegen die Fan-Chaoten.

Foto:

Bongarts/Getty Images

2015 war ein DFB-Pokalspiel zwischen Osnabrück und Leipzig nach dem Wurf eines Feuerzeuges aus dem Heimblock vorzeitig beendet und anschließend 2:0 für Leipzig gewertet worden. Zum Zeitpunkt des Abbruchs hatte Osnabrück geführt.

Laut § 9a der DFB-Ordnung sind Vereine „für das Verhalten ihrer (…) Zuschauer (…) verantwortlich“. Daher sei „ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten nicht möglich“, erläuterte Lorenz damals.

Spielabbruch in der Bundesliga mit zwei Verlierern?

Kurios: Sollten beide Vereine – beziehungsweise ihre Fanlager – schuld am Abbruch sein, gäbe es zwei Verlierer! „Es ist theoretisch denkbar, dass ein Spiel für beide Mannschaften als verloren gewertet wird“, sagt Lorenz.

Hier lesen Sie mehr: „Wenn ich nur wüsste, was diese Idioten von mir wollen…“ – das sagt Dietmar Hopp selbst zum Fan-Hass

Bayern_Fans

Mit mehreren Bannern hatten am vergangenen Wochenende die Bayern-Fans den Hoffenheimer Mäzen Dietmar Hopp beleidigt. Das Spiel stand kurz vor dem Abbruch.

Foto:

Bongarts/Getty Images

Ein umstrittener Fall aus dem Dezember 2019 war laut Gesetz eindeutig: Die B-Jugend von Hertha BSC war beim VfB Auerbach geschlossen vom Platz gegangen und hatte über rassistische Äußerungen geklagt. Das Spiel wurde im Anschluss wegen „eigenmächtigen Abbruchs“ gegen die Berliner gewertet.

Erst sieben Spielabbrüche in der Bundesliga-Historie

Lorenz: „Wenn man den Vereinen die Möglichkeit eines Abbruches einräumt, macht man eine Tür auf, die man nie wieder zu kriegt.“ Würde ein Bundesliga-Team wegen Schmähungen geschlossen vom Platz marschieren, ohne Abbruch seitens des Schiris, würde also der Gegner die Punkte mitnehmen.

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In der Liga-Historie wurden bislang erst sieben Partien abgebrochen – davon vier aufgrund der Witterungsbedingungen; zweimal waren geworfene Gegenstände schuld, einmal ein gebrochener Torpfosten.

Trägt kein Verein die Schuld am Abbruch eines Spiels, „so ist es an demselben Ort zu wiederholen“, heißt es in der DFB-Ordnung. Ein klassisches Beispiel: Die Witterungsbedingungen ermöglichen kein Weiterspielen.

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