Fredi Bobic auf der Pressekonferenz
  • Ende Januar musste Fredi Bobic seinen Posten als Geschäftsführer Sport bei Hertha BSC abgeben, nun klagt er gegen die Kündigung.
  • Foto: imago/Metodi Popow

Bobic-Schlammschlacht mit Hertha: Erster Gerichtstermin steht fest

Im Streit um die Kündigung von Herthas früherem Geschäftsführer Fredi Bobic soll es Anfang April zu einem ersten Gerichtstermin kommen. Das Arbeitsgericht Berlin hat für den 3. April eine Güteverhandlung angesetzt, wie Gerichtssprecherin Andrea Baer am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Solch ein Termin ist bei arbeitsrechtlichen Klagen obligatorisch und zielt auf einen möglichen Vergleich der Parteien ab. Bobic hatte im Februar beim Arbeitsgericht Klage gegen seine Kündigung eingereicht.

Der 51-Jährige wollte sich am Montag nicht öffentlich zu der Angelegenheit äußern. Hertha BSC hatte sich Ende Januar von seinem Sport-Geschäftsführer getrennt. Dagegen geht Bobic mit einer Kündigungsschutzklage vor. Nach Bekanntwerden hatte der Verein erklärt, sich zu Vertragsangelegenheiten nicht öffentlich äußern zu wollen. „Wir bemühen uns aber selbstverständlich um eine einvernehmliche Lösung“, hieß es lediglich.

Ohne Einigung würde ein weiterer Gerichtstermin folgen

Im Vorfeld des Termins sei schwer abzuschätzen, wie sich die Beteiligten bei dem Gütertermin verhielten, erklärte Baer. „Nach bisherigem Stand liegt uns nur der Vortrag der Klägerseite vor“, sagte die Sprecherin. Kommt es am 3. April nicht zu einer Einigung, würde Richter Hans-Jürgen Streicher einen Verhandlungstermin der zuständigen 41. Kammer ansetzen. (dpa/lmm)

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