Urteil nach Hitlergruß bei St. Pauli-Spiel: Dem Täter droht noch mehr Ungemach
Es ist mittlerweile schon fast ein Jahr her, dass sich beim DFB-Pokalspiel des FC St. Pauli bei RB Leipzig (2:4) ein Vorfall mit rechtsextremer Symbolik ereignet hatte. Jetzt sind erste juristische Konsequenzen getroffen worden.
Ein 55-Jähriger, der dem Outfit nach dem Leipziger Fanklub „Zuchtbullen-LE“ angehörte, soll mehrfach den Hitlergruß gezeigt und Dinge wie „Fahrt nach Hause, ihr scheiß Zecken“ gerufen haben. Darüber hatte „MDR Investigativ“ exklusiv berichtet, dem Sender lagen auch zwei Zeugenaussagen vor.
Verurteiltem RB-Fan drohen weiter Konsequenzen
Der Verein hatte den mutmaßlichen Täter identifizieren können und übergab sämtliches vorliegendes Videomaterial der Polizei. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig Antrag auf Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht mit dem Tatvorwurf „Verwenden eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation“ gestellt.
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Inzwischen ist der Mann von seinem Fanklub ausgeschlossen und zu einem Strafbefehl in Höhe von 2400 Euro verurteilt worden. Doch ihm droht noch weiteres Ungemach: RB hatte ihm seinerzeit Hausverbot erteilt, das laut „MDR Investigativ“ weiterhin Bestand hat. Nun, da die Verurteilung des Mannes rechtskräftig ist, soll er abermals von der Stadionverbotskommission vorgeladen und angehört werden. Ihm droht ein bundesweites Stadionverbot.
Rassistischer Vorfall beim jüngsten Leipziger Heimspiel
Und die Leipziger Stadionverbotskommission kann sich über weitere Arbeit nicht beklagen. Beim jüngsten Heimspiel von RB gegen Heidenheim hatte sich ein Mann im Heimbereich strafbar gemacht, indem er mehrfach Spieler mit Affenlauten rassistisch beleidigt hatte. Die Security verwies den 36-Jährigen des Stadions und erstattete bei der Polizei Anzeige.
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