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  • Hat Insolvenz angemeldet: das Autohaus Wichert.
  • Foto: hfr

Wichert-Insolvenz: Autohaus pleite: Was ist jetzt mit Garantie, Vorauszahlung, Raten?

Die Insolvenz des Autohauses Wichert in Hamburg hat viele Kunden eiskalt erwischt. In der MOPO beantwortet die Verbraucherzentrale die wichtigsten Fragen der Betroffenen.

Bekomme ich mein bestelltes Auto noch? Laut Medienberichten hat Auto Wichert die Auslieferung von Fahrzeugen vorerst gestoppt. Die Aussichten sind also eher schlecht. 

Was ist mit meiner Vorauszahlung? Haben Sie ein Fahrzeug bei Auto Wichert bestellt, bereits bezahlt oder angezahlt, aber noch nicht erhalten, so müssen Sie mit Verlusten rechnen. Nach langer Wartezeit bekommen Sie möglicherweise einen Teil Ihres Geldes zurück, wenn Sie Ihre Forderung auf Rückzahlung zur Insolvenztabelle anmelden. Auch wenn Sie bereits den gesamten Preis für Ihr Auto im Voraus gezahlt haben, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Besser sieht es für Käufer aus, die bereits die Fahrzeugpapiere in der Hand halten. Die Papiere erlauben, das Auto aus der Insolvenzmasse auszusondern, so dass Sie Ihren Wagen doch noch erhalten können.

Muss ich mein bestelltes Fahrzeug bezahlen? Wenn Sie Ihr Auto noch nicht bezahlt oder angezahlt haben, sind Sie trotz Insolvenzverfahren weiterhin an Ihren Vertrag mit Auto Wichert gebunden. 

Muss ich Raten weiterzahlen? Raten für bereits gelieferte Fahrzeuge müssen Sie auch weiter an die finanzierende Bank zahlen. Auto Wichert spielt hier im Normalfall keine Rolle. Haben Sie Ihr Auto auf Rechnung gekauft, gilt stets: Erhaltene Ware muss bezahlt werden. 

Kann ich Mängel an meinem Auto geltend machen? Auto Wichert hat grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren ab Kauf die Pflicht zur Gewährleistung. Im aktuellen Insolvenzverfahren müssen Sie Ihre Nacherfüllungsansprüche auf Austausch oder Reparatur gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Haben Sie Ihr Auto über einen Ratenkauf mit einer Autobank finanziert, können Sie die Reparaturkosten mit den noch ausstehenden Zahlungen verrechnen. Das ist allerdings höchst kompliziert. Vermutlich wird sich die Bank weigern, auf Ihre Forderung einzugehen.

Bei weiteren Fragen: Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, Tel. (040) 24832-0

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