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Bund der Steuerzahler
  • Kostenlos erhältlich beim Bund der Steuerzahler Hamburg: das BdSt-Fahrtenbuch
  • Foto: BdSt Hamburg / hfr

Dienstwagennutzung: Mit dem BdSt-Fahrtenbuch Steuern sparen

Wird ein Dienstwagen wegen Home-Office-Tätigkeit seltener genutzt, kann mittels Fahrtenbuch Lohnsteuer gespart werden, darauf weist der Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. (BdSt) hin. Wird dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, hat er diesen geldwerten Vorteil zu versteuern. Bei der pauschalen Bewertungsmethode fallen dadurch jeden Monat Lohnsteuer sowie ggf. Sozialabgaben auf 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung an. Alternativ kann aber auch die tatsächliche Nutzung des Dienstwagens Steuergrundlage sein, sofern diese durch ein Fahrtenbuch dokumentiert und nachgewiesen wird. 

Die Fahrtenbuch-Methode zur Bewertung des geldwerten Vorteils kann in Corona-Zeiten bares Geld wert sein: Wer etwa wegen Home-Office-Tätigkeit oder im Krankheitsfall weniger fährt, muss auch weniger Steuern auf die Dienstwagennutzung zahlen. Zwar erlaubt die Finanzverwaltung keinen unterjährigen Wechsel der Methode, doch kann der Arbeitnehmer noch in seiner Steuererklärung zur Einzelbewertung wechseln. Dies gilt nicht nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, sondern auch – sofern vereinbart – für die private Pkw-Nutzung.

Dienstwagen: Mit dem Fahrtenbuch Steuern sparen

Fahrtenbücher dienen grundsätzlich dazu, die Höhe des geldwerten Vorteils, der sich aufgrund privater Fahrten mit dem Dienstwagen und Fahrten zur Arbeitsstätte ergibt, zu bestimmen. Oftmals soll aber auch dokumentiert werden, dass kein geldwerter Vorteil erlangt wird, weil das Fahrzeug ausschließlich beruflich genutzt wird. Wird das Fahrtenbuch von der Finanzverwaltung nicht anerkannt, unterstellt die Finanzverwaltung oftmals eine private Mitbenutzung und der geldwerte Vorteil wird pauschal nach der 1-Prozent-Methode erfasst (Achtung: Besonderheiten bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils von E-Autos – Abschlag oder Halbierung bzw. Viertelung der Bemessungsgrundlage). Dies ist unnötig teuer und kann mit einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch umgangen werden. Da in keinem Gesetz zu finden ist, wie ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß zu führen ist, fasst der BdSt in dem Ratgeber „Fahrtenbücher finanzamtssicher führen“ die relevante Rechtsprechung zusammen.

Der Ratgeber „Fahrtenbücher finanzamtssicher führen“ kann kostenlos als pdf-Datei bestellt werden. Das BdSt-Fahrtenbuch gibt es ebenfalls kostenlos (nur so lange der Vorrat reicht) telefonisch unter 040-33 06 63 oder via E-Mail an mail@steuerzahler-hamburg.de (bitte Namen, Adresse und Telefonnummer angeben). 

Weitere Infos unter www.steuerzahler.de/hamburg.

Der Bund der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) ist seit mehr als 70 Jahren die Interessenvertretung für alle Steuerzahler. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und gemeinnützig. Sein Ziel ist es, die Steuern und Abgaben zu senken, Verschwendung zu stoppen, die Staatsverschuldung zurückzufahren und Bürokratie abzubauen. Seine Arbeit finanziert er ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Mit rund einer Viertelmillion Mitgliedern zählt der BdSt zu den größten Organisationen in der Welt. Keine andere Organisation nimmt die Ausgaben des Staates in den Blick und achtet für die Bürger auf eine effiziente Verwendung des Steuergelds und eine solide Staatsfinanzierung. Gleichzeitig sieht sich der BdSt die Einnahmen des Staates an. Er setzt sich für ein faires Maß an Belastung mit Steuern und Abgaben ein und prüft, ob Änderungen im Steuerrecht für die Steuerzahler gerecht sind und greift politisch und rechtlich ein, wenn dies nicht der Fall sein sollte.

Getragen und finanziert über Mitgliedsbeiträge und Spenden ist der BdSt die einzige Bürgerbewegung, die überparteilich die Interessen der Bürger und Steuerzahler vertritt.

Werden Sie Mitglied im BdSt Hamburg

Der Standard-Mitgliedsbeitrag pro Jahr beträgt 78 Euro. Juristische Personen, Personengesellschaften, Selbstständige und Freiberufler sind mit 96 Euro dabei. Existenzgründer zahlen 48 Euro. Der ermäßigte Beitrag beläuft sich ebenfalls auf 48 Euro für Senioren (ab 65 Jahren). Junioren (bis 27 Jahre) zahlen nur 12 Euro. 
Fragen zur Mitgliedschaft beantwortet Angela Sundermann unter der Rufnummer 040-330663 oder via E-Mail an sundermann@steuerzahler-hamburg.de

 Die BdSt-Mitgliedervorteile:

  • Mitglieder profitieren von geldwerten Mitglieder-Rabatten, etwa bei der Gema, beim Autokauf oder bei der Anschaffung von Steuersoftware
  • Mitglieder können bei wichtigen steuer- und abgabenrechtlichen Fragestellungen auf das umfangreiche Wissen zahlreicher BdSt-Publikationen zurückgreifen wie der BdSt-Ratgeber-Reihe mit mehr als 80 Titeln.
  • Mitglieder erhalten kostenlos das monatlich erscheinende Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“.
  • Mitglieder sind herzlich eingeladen, an unseren Vortragsveranstaltungen teilzunehmen.
  • Mitglieder bekommen Antworten auf Ihre grundsätzlichen Steuerfragen.