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  • Mallorca wurde vom Auswärtigen Amt als Risikogebiet eingestuft.
  • Foto: picture alliance/dpa

Corona-Ferien: Reisewarnung verlängert: Was Urlauber jetzt wissen müssen

Berlin –

Die Bundesregierung hat für mehr als 160 Länder die Reisewarnung bis Mitte September verlängert. Was bedeutet das für Urlauber? Und was müssen Rückkehrer nun beachten?

Die Corona-Pandemie hält die Welt weiterhin in Atem. Und Reisen wird außerhalb Europas mindestens noch bis in den Herbst schwierig bleiben. Die Bundesregierung hat die bestehende Reisewarnung für mehr als 160 Länder um zwei Wochen bis zum 14. September verlängert. Was bedeutet das für Reisende und Rückkehrer? Drei Szenarien im Überblick:

Szenario 1: Ich bin vor Ort

Urlauber, die in einem Land sind, für das eine Reisewarnung gilt, sind jetzt nicht gezwungen, abzureisen – eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Sie sollten aber prüfen, ob ihr gebuchter Rückflug weiter wie geplant angeboten wird. Es könnte sein, dass Airlines Verbindungen streichen.

Wichtig: Wer jetzt aus einer betroffenen Region zurückkehrt, gilt als Rückkehrer aus einem Risikogebiet – mit den entsprechenden Verpflichtungen zu einem Corona-Test und Quarantäne zu Hause, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.

Szenario 2: Ich wollte bald los

Pauschalurlauber, die ihre Reise in den kommenden Tagen antreten wollten, haben nun schlechte Karten: Für deutsche Reiseveranstalter ist die Reisewarnung bindend. Die Unternehmen sagen ihre Reisen in der Regel ab, sobald eine Warnung vorliegt. Anzahlungen bekommen die Gäste in diesem Fall zurück. Urlauber mit baldigem Reiseantritt können nun auch ihrerseits kostenlos den Reisevertrag kündigen.

Individualreisende, die ihre Reise bald antreten wollten, sollten sich gegebenenfalls mit ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Streicht die Airline nun den Flug, muss sie das Geld erstatten. Falls der Flug aber wie geplant durchgeführt wird, gibt es kein Geld zurück, wenn der Passagier den Flug verfallen lässt. Viele Fluggesellschaften sind derzeit bei Umbuchungen kulant. So kann es möglich sein, den Flug erst einmal kostenlos zu verschieben.

Szenario 3: Ich will in einigen Wochen los

Pauschalurlauber, die eine Reise nach dem 14. September gebucht haben, müssen nun geduldig sein. Es ist offen, ob die Reisewarnung dann nochmals verlängert wird, die Corona-ƒLage kann sich schnell ändern.
Wer beispielsweise für die Herbstferien gebucht hat, kann nicht gleich morgen seine Reise kostenlos stornieren. Denn bis zum Urlaub sind es noch einige Wochen. Man muss abwarten, wie sich die Lage entwickelt. Wer jetzt sofort kündigt, dem drohen Stornogebühren.

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Pauschalurlauber, die jetzt trotz Reisewarnung buchen, nehmen ein gewisses Risiko in Kauf. Denn wer jetzt noch trotz der Reisewarnung bucht, weil er davon ausgeht, dass es im Herbst nicht mehr schlimm sein wird, der kann später nicht kostenfrei stornieren, da er das Risiko in Kauf genommen hat. In diesem Fall kommt dann eine rechtzeitige, kostenlose Umbuchung in Frage.

Übrigens: Die Reiserücktrittsversicherung können Urlauber im Fall einer Reisewarnung nicht nutzen. Denn solche Warnungen sind nach Angaben des Bunds der Versicherten (BdV) nicht versichert. (mik/dpa)

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