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Corona-Test (Symbolbild)
  • Corona-Test (Symbolbild)
  • Foto: dpa

Nach Rückkehr aus dem Urlaub: Darf mein Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen?

Berlin –

Für Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten ist ein Corona-Test seit Ende Juli ohnehin Pflicht. Ob das flächendeckend klappt, wird sich erst noch zeigen. Doch darf auch der Arbeitgeber einen Test von seinen Arbeitnehmern verlangen? 

Ja, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das geht jedoch nicht willkürlich. „Der Arbeitgeber braucht ein besonderes Interesse dafür. Er kann zum Beispiel nicht sagen, er will von allen seinen Mitarbeitern einen Corona-Test.“

Corona-Test: Arbeitgeber muss Maßnahmen der Behörden berücksichtigen

Stellt sich die Frage, wann ein solches berechtigtes Interesse vorliegt: Das sei dann der Fall, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass eine erhöhte Infektionsgefahr vorliegt, erklärt der Fachanwalt. „Im Moment, bei einer globalen Pandemie, ist die Infektionsgefahr aber quasi überall erhöht.“

Maßgeblich sei, dass der Arbeitgeber keine eigene Bewertung dessen vornimmt, was er für eine erhöhte Infektionsgefahr hält. Vielmehr müsse er bei seinen Entscheidungen die Maßnahmen der Behörden berücksichtigen. Also etwa die der Landesbehörden, die zum Beispiel Quarantäneverordnungen erlassen oder aber die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Bei Ländern mit Reisewarnung kann der Arbeitgeber einen Test verlangen

Gemeinsam mit der Bundesregierung legt das RKI zum Beispiel fest, welche Staaten als Risikogebiete gelten. Kehren Arbeitnehmer dann von dort aus dem Urlaub zurück, könne der Arbeitgeber einen Test verlangen, so Bredereck.

„Außerdem kann man noch drüber diskutieren, welche Schutz- und Fürsorgepflichten der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern hat“, ergänzt der Fachanwalt. Besteht eine erhöhte Ansteckungsgefahr für andere Arbeitnehmer, weil ein Mitarbeiter zum Beispiel aus einem Land zurückkehrt, für das eine Reisewarnung gilt, könnte der Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen.

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Gibt es jedoch grundsätzlich eine Vereinbarung und die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice hat der Arbeitgeber laut Bredereck kein berechtigtes Interesse, einen Test zu verlangen. (dpa/alp)

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