Eine Frau arbeitet im Homeoffice mit Kind.

Im Bewerbungsverfahren muss man den potenziellen Arbeitgeber nicht über seinen Familienstand informieren. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn

Kinder im Lebenslauf: Wann Eltern sie erwähnen sollten – und wann lieber nicht

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Viele Mütter und Väter fragen sich, ob sie ihre Kinder im Lebenslauf angeben sollten. Ein Kölner Arbeitsrechtsexperte erklärt, wann das sinnvoll ist – und wann es besser ist, darauf zu verzichten.

Wer sich bewirbt, muss seine Kinder nicht erwähnen. Darauf weist der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel hin. „Es kann Ihnen keiner einen Strick daraus drehen, wenn Sie das nicht erwähnen“, sagt der Experte und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

Auch im Vorstellungsgespräch ist die Frage nach Kindern tabu. Arbeitgeber dürfen nicht nach dem Familienstand oder nach Nachwuchs fragen – trotzdem kommt das laut Görzel immer wieder vor.

Kinder im Lebenslauf: Das ist rechtlich erlaubt

„Es gibt viele Fragen, die im Bewerbungsgespräch verboten sind“, erklärt Görzel. Wie Mütter oder Väter reagieren sollten, wenn solche Themen dennoch angesprochen werden, lasse sich nicht pauschal sagen. „Da brauchen Sie Fingerspitzengefühl.“



Rechtlich gesehen dürfen Bewerberinnen und Bewerber eine Antwort verweigern. In manchen Fällen könne die Information über Kinder aber sogar verbinden: „Ich hatte tatsächlich den Fall, dass eine Bewerberin genommen wurde, weil sie ein Kind hat“, erzählt der Anwalt. Zwischen ihr und der Chefin habe es sofort „gefunkt“ – ihre Kinder sollten auf dieselbe Schule gehen.

Wann Eltern den Arbeitgeber informieren müssen

Spätestens bei einer Anstellung sollten Beschäftigte ihren Arbeitgeber aber über vorhandene Kinder informieren. Der Familienstand spielt nämlich bei der Gehaltsabrechnung eine Rolle.

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Damit Arbeitnehmer monatlich über den Kinderfreibetrag Steuern sparen, muss der Arbeitgeber Bescheid wissen. Auch bei Kündigungen könne der Familienstand eine Rolle spielen. „In der Regel sind diejenigen, die verheiratet sind und Kinder haben, eher geschützt als die unverheirateten Kinderlosen“, so Görzel. (dpa/vd)

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