Im Job, an der Kasse: Wie lange muss ich ein „Frohes neues Jahr“ wünschen?
Köln –
Der Arbeitskollege auf dem Gang sagt es, die Kassiererin im Supermarkt, die Bedienung bei der Bestellabholung im Restaurant – es dürfte derzeit der meistgenannte Satz sein: „Frohes neues Jahr!“
Für viele stellt sich jedoch langsam die Frage: Wie lange darf/muss ich eigentlich ein „Frohes neues Jahr“ wünschen?
Knigge-Experten sagen: Eine eindeutige Etikette-Regel zum Jahreswechsel gibt es dafür nicht. Üblich ist der Gruß in der ersten Woche des neuen Jahres (diesmal bis zum 3. Januar). Weil die in 2021 aber ohne einen Werktag zu Ende ging, kann die Regel diesmal auf die zweite Januar-Woche ausgedehnt werden.
Neujahrswünsche auch später noch möglich
Wenn Sie eine Person jedoch erst Ende Januar treffen, ist ein Neujahrswunsch trotzdem möglich.
In diesem speziellen Fall können Sie beispielsweise folgendes sagen: „Auch wenn das neue Jahr schon einige Wochen alt ist, wünsche ich Ihnen für 2021 alles Gute.“
Oder: „Den Januar haben wir fast geschafft, für die verbleibenden elf Monate wünsche Ich Ihnen viel Erfolg und Gesundheit.“
Ein exaktes Zeitlimit gibt es also nicht. Na dann, wir wünschen ein „Frohes neues Jahr“. (mt)
Anmerkungen oder Fehler gefunden? Schreiben Sie uns gern.