Abzocke im Internet: So erkennen Sie die Tricks der Ebay-Kleinanzeigenbetrüger
Mehr als 30 Millionen Deutsche nutzen Angebote wie Ebay Kleinanzeigen. Neben vielen Schnäppchen gibt's da auch Nervensägen und Abzocker. Treffen kann es jeden.
Ein Kriminalhauptkommissar, der Betrüger im Internet jagt, erklärt die beliebtesten Tricks der Online-Gauner – und wie Sie sich clever davor schützen können.
- Deutsch (Deutschland)
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Online-Handel – gerade nach Weihnachten wird bei „Ebay Kleinanzeigen“ und Co. täglich millionenfach Gebrauchtes verhökert. Ein Milliardengeschäft, das auch Kriminelle anzieht.
„Was ist letzter Preis?!“ Normal-freundliche Anbieter bekommen Gänsehaut, wenn in ihrem Postfach eine Anfrage mit dieser berühmt-patzigen Einstiegsfrage eintrudelt. Bei Portalen wie „Ebay-Kleinanzeigen“ prallen manchmal Welten aufeinander. Aber längst ist der Gebrauchthandel ein gesellschaftliches Massen-Phänomen und von den Deutschen heißgeliebt. Auch, wenn es Schattenseiten hat …
So tricksen Betrüger auf „Ebay Kleinanzeigen“
900 Millionen Aufrufe im Jahr 2021. 50 Millionen Anzeigen online. Eine Million davon jeden Tag neu. „Ebay-Kleinanzeigen“ – das klingt immer irgendwie nett und drollig. Dabei ist die Inserate-Sammlung mit Sitz in Kleinmachnow (Brandenburg) ein Gigant. Kein anderes deutsches Online-Angebot hat eine größere Reichweite. Anfang 2021 wurde es für 9,2 Milliarden Dollar an einen norwegischen Internet-Konzern verkauft.
Der einstige „Ebay“-Ableger ist nicht konkurrenzlos. Aber während sich andere Portale eher auf Nischen konzentrieren, trifft sich hier das ganze Land. Egal aber, bei welcher Plattform: Die digitale Version dessen, was früher die „Annoncen Avis“ gedruckt anbot, zieht auch Betrüger an …
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„Ich hätte nicht gedacht, dass es mich auch erwischt.“ Wenn Kriminalhauptkommissar Hans-Joachim Henschel einen Satz immer wieder hört, dann diesen. „Es kann jeden treffen, alt, jung, Menschen aus allen Gesellschaftsschichten.“ Henschel arbeitet beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen, sein Aufgabenbereich: Prävention Cybercrime, also Schutz vor Straftaten im Internet.
Mehr als die Hälfte der Internet-Straftaten 2020 entfielen auf Waren- und Warenkreditbetrug. Bei ersterem liefern Betrüger die versprochene Ware nicht, obwohl bezahlt wurde; beim Warenkreditbetrug erhält der Täter die Ware, ohne zu bezahlen. Die Aufklärungsquote bei diesen Delikten liegt laut Polizeilicher Kriminalstatistik bei knapp 60 Prozent.
Die häufigsten Maschen der Annoncen-Abzocker
Der Trick mit erfundenen Speditionen und fingierten Mails von Zahlungs- oder Versanddienstleistern: Beispiel: Für 850 Euro hat ein Mann sein E-Bike zum Verkauf inseriert. Eine Interessentin meldet sich per Mail, man wird sich einig, dann kommt eine Mail der „Royal Bank of Canada“: Eine Zahlung über 1150 Euro werde an den Verkäufer freigegeben, wenn dieser zuvor 300 Euro an die Spedition „Boyd Logistics LLC“ überweist. „Der angebliche Käufer sitzt im Ausland und kann die Ware deswegen nicht selbst abholen“, erklärt Henschel. Teils erhält der Verkäufer gefälschte Mails von Banken, Zahlungs- oder Versanddienstleistern wie Paypal oder DHL, die den Kauf glaubhaft machen sollen. Überweist der Verkäufer die angeblichen Transportkosten, wird der Kontakt abgebrochen, das Geld ist weg.
Das angebliche Geschenk: Oft genutzt bei kleineren Objekten wie Uhren oder Handys. Der Verkäufer soll die Ware etwa als Geschenk an einen angeblichen Freund des Käufers schicken und obendrein teils noch Guthabenkarten für Onlineshops oder Streamingportale besorgen und beilegen. Das Geld für Ware und Karten will der „Käufer“ angeblich vorab überweisen. Dann wird der Betrag entweder von gekaperten Konten überwiesen und später zurückgefordert, oder die Zahlung mit gefälschten Mails von Bezahldienstleistern oder Banken nur vorgetäuscht.
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Der Dreiecksbetrug: Hier kopieren die Täter die Kleinanzeige, für die sie Interesse angemeldet haben, und stellen sie ein zweites Mal online. Den echten Verkäufer bitten sie um Zahlungsdaten für die Überweisung und verwenden diese dann für ihr eigenes, gefälschtes Inserat. Meldet sich nun ein Interessent, wickeln sie den Kauf ab: Das Geld des Interessenten geht auf dem Konto des Verkäufers ein. Der aber verschickt die Ware an die Betrüger, nicht an den Käufer, der das Geld überwiesen hat. Verlierer ist am Ende der Verkäufer. Denn beim Käufer kommt die Ware nie an, er fordert sein Geld vom Verkäufer zurück. Die Ware bleibt meist verschwunden.
Der Klassiker: Vorkassebetrug. In den meisten Fällen überweist man vorab an den Verkäufer und muss hoffen, dass dieser die Ware dann auch schickt…
Betrug mit Kleinanzeigen: So können Sie sich absichern
- Kommunikation nur über das Kleinanzeigenportal, nicht auf andere Mail-Adressen oder Messenger ausweichen.
- Auf den Internetseiten von Verbraucherzentralen und Polizei finden sich aktuelle Betrugsmaschen. Wer ein komisches Gefühl hat: dort nachsehen, ob es schon ähnliche Fälle gab.
- Käuferschutz-Optionen nutzen, wenn es um Verkäufe mit Versand oder angeblicher Abholung durch Transportdienstleister geht. Die Paypal-Option „Waren oder Dienstleistung“ wählen. Sie ist gebührenpflichtig, dafür bekommt der Käufer aber sein Geld zurück, wenn er nachweisen kann, dass die Ware nicht angekommen ist oder der Artikel nicht der Beschreibung entspricht.
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- Bei Ebay-Kleinanzeigen gibt es immer häufiger die Option „Sicher bezahlen“. Hier wird das Geld treuhänderisch verwahrt, bis die Ware angekommen ist.
- Selbstabholung und Barzahlung. Verkäufer sollten sich aber vor einer Masche hüten, bei der Betrüger vorschlagen, die Ware vorab zu bezahlen und von einem Bekannten abholen zu lassen. Doch nachdem mit diesem die Übergabe abgewickelt worden ist, bestreitet der Käufer, die Ware je erhalten zu haben und holt sich sein Geld vom Verkäufer zurück.
Und: Bei allen Betrugsfällen Anzeige erstatten, sagt Kriminalhauptkommissar Henschel. „Auch bei 20 Euro, auch, wenn es peinlich ist.“ (mk)