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  • Ein Krapfen, hier besser bekannt als Berliner, mit einem Kassenbon aus Fondant und einer essbaren Zuckermasse.
  • Foto: dpa

Einen Haken gibt’s aber: Bäcker reagiert äußerst kreativ auf lästige Kassenbonpflicht

Moosinning –

Die umstrittene Kassenbonpflicht treibt jetzt süße Blüten. Ein bayrischer Bäcker hat darauf nun mit einer zuckersüßen Idee reagiert: Er verkauft seine Krapfen mit einer eingebackenen Quittung aus Zucker.

„Wir hätten nicht gedacht, dass die Idee so gut ankommt“, sagte Nicole Helbig, Verkäuferin in der Bäckerei Ways im oberbayerischen Moosinning. Gut 200 der Krapfen – die in anderen Regionen auch Berliner, Kräppel oder Pfannkuchen genannt werden – gingen täglich über die Theke, sagte sie am Sonntag. Normalerweise verkauften sie ein Viertel davon.

Gesetzgeber will mit Belegausgabepflicht Steuerbetrug verhindern

Seit Jahresbeginn müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Mit der bereits Ende 2016 beschlossenen sogenannten Belegausgabepflicht will der Gesetzgeber Steuerbetrug über Mogelkassen verhindern.

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Die Regelung wird von vielen als bürokratisch kritisiert; vor allem Bäcker mit Laufkundschaft, die in der Regel keine Kassenbons haben will, fürchten überflüssige Müllberge.

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Ein Krapfen, hier besser bekannt als Berliner, mit einem Kassenbon aus Fondant und einer essbaren Zuckermasse.

Foto:

dpa

Den eingebackenen Bon aus sogenanntem Fondant hat der Bäcker in Moosinning mit einem Lebensmitteldrucker wie einen echten Kassenbon gestaltet. Die Kunden seien alle sehr begeistert, doch die Aktion werde nach Fasching wieder beendet, sagte Helbig. Denn: „Den Papierbon müssen wir trotzdem austeilen“, sagte sie. Es sei ja schließlich Vorschrift. (dpa)

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