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  • Wer gerne Pakete mit der Post verschickt, kann sich im Mai freuen.
  • Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Bußgelder, Pakete, Kurzarbeit: Das ändert sich für Verbraucher im Mai

Köln –

Auch im Mai müssen sich Verbraucher auf neue Gesetze einstellen. Eine Regelung wird alle freuen, die ihren Liebsten in der Ferne zum Geburtstag gerne ein Päckchen schicken. Was sich ab dem 1. Mai 2020 geändert hat:

Pakete werden bei der Post günstiger

Wer häufiger ein Paket mit der Post versendet, kann sich freuen. Der Paketdienst DHL der Post zieht die Preiserhöhungen vom Januar zurück. Die Preiserhöhungen nimmt das Unternehmen wegen eines Rechtsstreits mit der Bundesnetzagentur zurück, die die Preise für zu teuer hielt. Ein mittelgroßes Päckchen kostet dann wieder 4,50 Euro statt 4,79 Euro und für ein 10-Kilo-Paket zahlen Kunden künftig wieder einen Euro weniger, also 9,49.

Kurzarbeit

Wegen der Corona-Krise hat sich die Bundesregierung auf neue Regelungen für die Kurzarbeit geeinigt. Ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember wird für Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit sind, die Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

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Berlin bekommt neuen Feiertag

Wer in Berlin lebt, kann sich in diesem Jahr über einen zusätzlichen, einmaligen Feiertag freuen. Am 8. Mai wird in Berlin dem 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkriegs gedacht. Der Rest der Republik muss dagegen arbeiten – ab 2021 ist das Datum auch für alle Berliner wieder ein normaler Werktag.

Mindestlohn steigt für Maler und Steinmetze

Für ungelernte Arbeitskräfte im Bereich Maler und Lackierer steigt der Mindestlohn auf 11,10 Euro. Gesellen erhalten bundesweit mindestens 13,50 Euro pro Stunde. Bisher gab es im Westen und Osten der Bundesrepublik unterschiedliche Mindestlöhne. Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk steigt der Mindestlohn auf 12,20 Euro.

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Höhere Bußgelder im Straßenverkehr

Bereits seit dem 28. April gelten für Autofahrer strengere Regeln, vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern – wer in zweiter Reihe hält oder auf einem Geh- oder Radweg parkt, musste bisher mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Nun können bis zu 100 Euro fällig werden. Bei besonders schweren Verstößen, zum Beispiel, wenn Radfahrer oder Fußgänger behindert werden, müssen Autofahrer auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen.(rha)

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