• Vom Organspender zum Empfänger muss es schnell gehen.
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Bin ich wirklich tot?: 9 Dinge, die alle über Organspenden wissen wollen

Köln –

Das Thema Organspende wird derzeit heiß diskutiert. Am Donnerstag hat der Bundestag die vorgeschlagene Widerspruchslösung abgelehnt, die in mehreren europäischen Nachbarländern bereits Praxis ist. Obwohl viele Menschen eine klare Meinung zu dem Thema haben, herrscht großes Unwissen in Sachen Organspende. Wir klären wichtige Fragen zu geltenden Regeln und wollen verbreitete Missverständnisse über die Organspende aufklären.

Welche Organe kommen überhaupt für eine Spende in Frage?

Es geht um Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm sowie Gewebe. Am häufigsten werden Nieren benötigt, erklärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). 850 Patienten warten zurzeit auf eine Leber, 700 sind auf ein neues Herz angewiesen und 400 Menschen benötigen eine neue Lunge. Demgegenüber stehen 7.500 Patienten, die auf eine Niere warten.

Ein gesunder Mensch hat zwei, zum Überleben braucht man nur eine Niere. Trotzdem werden derzeit etwa 5500 Nieren mehr gebraucht als transplantiert. Die Wartezeit beträgt mindestens sechs Jahre, in denen die Patienten meist schon von der Dialyse abhängen.

Auch eine gespendete Leber oder eine Lunge kann direkt zwei Patienten retten. Die Transplantation der Bauchspeicheldrüse ist in der Regel nicht lebensrettend, die des Dünndarms sehr selten.

Also werden all diese Organe bei Organspendern entnommen?

Nein, nicht unbedingt. Bevor die Organe entnommen werden, wird der potenzielle Spender medizinisch untersucht und die Leistungsfähigkeit seiner Organe geprüft. Eine ordnungsgemäße Organentnahme ist aufwendig. Daher werden Organe nur entnommen, wenn sie gesund sind und ihre Leistungsfähigkeit stimmt, sie sich also als Spenderorgan eignen.

Ist jemand Organspender, kann er übrigens einzelne Organe von seiner Spendenbereitschaft ausschließen. Ebenso kann er sich auch nur für bestimmte Organe bereit erklären, sie nach seinem Tod zu spenden.

Bis zu welchem Alter ist man potenzieller Spender?

Es gibt keine generelle Altersbegrenzung wie etwa bei der Knochenmarkspende. Auch wenn jemand 80 Jahre alt wird und bis zuletzt keine größeren Krankheiten bekommen hat, kann er mit seiner Organspende noch Menschen helfen. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern der Gesundheitszustand einer Person und der Zustand ihrer Organe.

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Ich bin selbst krank, ich kann gar nicht spenden – oder?

Es gibt nur wenige Krankheiten, bei denen eine Organspende generell ausgeschlossen ist, erklärt die BZgA. Zum einen ist das der Fall bei akuten Krebserkrankungen, zum anderen bei Infektionskrankheiten. Bei anderen Krankheiten würden die Ärzte im Einzelfall untersuchen und entscheiden, ob und welche Organe entnommen werden.

Was heißt hirntot – ist man dann noch gar nicht richtig tot?

Laut BZgA ist dieses Phänomen selten und nur wenige Menschen kommen überhaupt als Organspender infrage. Beim Hirntod hat eine Blutung oder ein Tumor das Hirn so stark geschädigt, dass wichtige Teile endgültig aufgehört haben zu arbeiten. Es funktioniert nicht mehr und wird auch nicht wieder funktionieren können. Aus neurologischer Sicht ist der Patient jetzt eindeutig tot, erklärt die BZgA. Normalerweise folgt auf den Hirntod kurze Zeit später der Stillstand des Herz-Kreislauf-Systems: Der Verstorbene hört auf zu atmen, das Blut zirkuliert nicht mehr, das Herz schlägt nicht mehr und es gibt keinen Puls.

Das kann bei einer angestrebten Organspende durch Intensivmedizin verzögert werden. Dieser Zustand mag für viele Angehörige schwer begreiflich sein, denn der Verstorbene wird weiter künstlich beatmet, Herzschlag und Puls sind fühlbar. Das Herz-Kreislauf-System wird jedoch nur künstlich aufrechterhalten, die Organe so weiterhin durchblutet und mit Sauerstoff versorgt, damit sie keinen Schaden nehmen.

Arzt mit Transplantationsbehälter

Ein Styropor-Behälter soll den Organ-Koffer beim Transport zusätzlich schützen.

Foto:

Soeren Stache/dpa

Wann darf ein Arzt jemanden für hirntot erklären?

Der Hirntod wird in einem aufwendigen Verfahren festgestellt. Mindestens zwei besonders qualifizierte Fachärzte müssen den Hirntod des Patienten unabhängig voneinander diagnostizieren. Das folgt strengen Vorgaben der Bundesärztekammer und kann mehrere Stunden bis Tage in Anspruch nehmen.

Besteht der Verdacht, dass ein Patient keine Hirnfunktionen mehr hat, leiten die Ärzte die Hirntoddiagnostik ein. Das heißt, sie untersuchen in mehreren Schritten, ob Kleinhirn, Großhirn und Hirnstamm noch arbeiten. Sie müssen belegen, dass eine Hirnschädigung vorliegt, die Gesamtfunktionen ausgefallen sind und dass der Ausfall unumkehrbar ist.

Was sind also generell die Voraussetzungen für eine Organspende?

  • Eine Person muss hirntot sein. Ihre Organe müssen aber weiterhin durchblutet werden.
  • Die Person muss vor ihrem Tod einer Organspende zugestimmt haben und dies auf dem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung festgehalten haben. Ist keine Haltung zu dem Thema bekannt, müssen die Angehörigen zustimmen.
  • Eine ärztliche Untersuchung zeigt, dass die verstorbene Person bei gutem Gesundheitszustand war. Infektionskrankheiten und Krebserkrankungen müssen ausgeschlossen werden.
  • Die Organe, die entnommen werden sollen, müssen gesund und leistungsfähig sein.

Kann ich irgendwie Einfluss darauf nehmen, wer meine Organe bekommt?

Nein, bei einer Organspende nach dem Tod ist das nicht möglich. Die Organe werden über Eurotransplant vergeben. Wer einem bestimmten Menschen helfen möchte, kann das aber unter gewissen Voraussetzungen über eine Lebendspende tun. Dabei spendet ein lebender, gesunder Mensch einem kranken Angehörigen, Partner oder Freund ein Organ, meist sind es in Deutschland Nieren oder Teile der Leber. Vor einer Lebendspende werden Spender und Empfänger ausführlich untersucht und verschiedene Tests gemacht. Das kann mehrere Monate dauern, in akuten Fällen aber auch schneller gehen.

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Wonach wird entschieden, wer meine Organe bekommt?

Folgende Kriterien können eine Rolle spielen:

  • Dringlichkeit für Überleben und Lebensqualität
  • Erfolgsaussichten der Transplantation
  • Gewebemerkmale: sie sollten möglichst übereinstimmen
  • Größe und Gewicht: sollten bei Spender und Empfänger ähnlich sein
  • Alter: Junge Patienten werden alten unter Umständen vorgezogen
  • Transportweg: Die Transportdauer von Spender zu Empfänger sollte möglichst kurz sein

Für die Vergabe der Spenderorgane gibt es eine Warteliste. Wer auf die Liste kommt, regelt die Bundesärztekammer. In Deutschland gibt es etwa 50 Transplantationszentren, die Organe transplantieren dürfen. Sie nehmen die Patienten auf die Warteliste auf und erheben Daten wie Krankengeschichte, Blutgruppe und Gewebemerkmale. Diese Daten übermitteln sie an Eurotransplant, eine gemeinnützige Stiftung, die die Vergabe von Spenderorganen für einen Verbund aus acht europäischen Ländern koordiniert. Dazu gehören neben Deutschland auch Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Österreich, Slowenien, Kroatien und Ungarn.

Gibt es einen potenziellen Spender, werden zunächst die Blutgruppe des Spenders und seine Gewebemerkmale erhoben. Dann wird für jedes Organ, das gespendet werden kann, eine Rangliste der potenziellen Empfänger erstellt: Entscheidend für die Listung ist, wie dringend der Patient das Organ zum Überleben braucht und wie erfolgsversprechend die Ärzte eine Transplantation einschätzen.

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