• Schon geringe Mengen an Alkohol können große Folgen haben. (Symbolbild)
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Alkohol-Unfall in Südtirol: Wie wirken knapp zwei Promille auf den Körper?

Bozen/Luttach –

1,9 Promille Alkohol soll der Autofahrer, der in Südtirol sechs Menschen getötet hat, im Blut gehabt haben. Das ergaben laut Polizei entsprechende Tests. Der Wert entspricht ungefähr der Grenze, an der der Rauschzustand in den Betäubungszustand übergeht. Ab 2,0 Promille hat man starke Gleichgewichtsstörungen, ist verwirrt und kann sich kaum noch konzentrieren oder reagieren. Doch auch deutlich geringere Mengen Alkohol haben laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereits einen großen Einfluss auf unseren Körper.

Eine Faustregel, wie viel Promille an Alkohol nach einer bestimmten Menge Bier, Wein oder Schnaps im Blut sind, gibt es nicht. Der Wert hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel spielt das Geschlecht eine Rolle, da Männer einen höheren Körperflüssigkeitsanteil haben als Frauen. Ebenso das Körpergewicht, wie gewohnt der Körper an Alkohol ist und auch schlicht die Tagesform. Der Promillewert errechnet sich übrigens, indem man sein Körpergewicht mit dem Anteil an Körperflüssigkeit multipliziert und den getrunkenen Alkohol in Gramm durch diesen Wert teilt.

Viele Einschränkungen schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut

Wer diese Formel einmal durchgerechnet hat, der weiß: 0,1 Promille sind schnell erreicht, bei der überwiegenden Mehrheit reicht dafür schon weniger als ein Glas Bier aus. Und zunächst wirkt der Alkohol auch erst einmal nur enthemmend. Aber schon ab einem Alkoholanteil von 0,3 Promille im Blut treten weitere Folgen auf. Das Sehen funktioniert nun schon nicht mehr ganz so gut, die Risikobereitschaft steigt. Zudem fangen Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktionsvermögen langsam aber sicher an, nachzulassen. Diese Faktoren steigern sich immer weiter, bis bei 0,8 Promille Alkohol im Blut bereits 25 Prozent des Sichtfelds eingeschränkt sind. Der sogenannte „Tunnelblick“ tritt ein. Auch das räumliche Sehen fällt immer schwerer. Hinzu kommen Selbstüberschätzung und Gleichgewichtsstörungen, die Reaktionszeit ist bei 0,8 Promille bereits um 30 bis 50 Prozent langsamer als im nüchternen Zustand.

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Der Rauschzustand beginnt bei 1,0 Promille. Die zuvor schon vorhandenen Einschränkungen werden immer drastischer. Zudem ist man zunehmend verwirrt, das Sprechen fällt schwer, ebenso die Orientierung. Mit Beginn des Betäubungsstadiums ab 2,0 Promille wird der Mensch immer funktionsunfähiger. Bewegungen sind unkoordiniert, Reaktionen nur noch erschwert möglich. Gleichgewicht, Konzentration und Reaktionsvermögen sind nun sehr stark gestört, durch Erbrechen versucht der Körper, zumindest den Alkohol aus dem Magen loszuwerden. Wer bei diesem Pegel trotzdem noch weitertrinkt, zwingt seinen Körper zur Selbstverteidigung. Ab 3,0 Promille setzen Bewusstlosigkeit, Gedächtnisverlust und Unterkühlung ein, die Atmung wird schwach.

Kaffee kann den Abbau von Alkohol nicht beschleunigen

Wie lange der Körper braucht, um den Alkohol komplett abzubauen, ist individuell sehr verschieden. Geschlecht und Gewöhnung des Körpers spielen wieder eine Rolle, aber auch Körpergröße, Gewicht und der Zeitpunkt der letzten Mahlzeit. In der Regel schafft es der Körper, pro Stunde ungefähr 0,1 bis 0,15 Promille abzubauen. Bei 1,5 Promille dauert es also knapp zehn bis 15 Stunden, bis man wieder komplett nüchtern ist. Beschleunigen kann man diesen Vorgang nicht. Ein heißer Kaffee, eine kalte Dusche oder ein Spaziergang an der frischen Luft helfen vielleicht dem persönlichen Wohlergehen, nicht aber dem Alkoholabbau.

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Und so sollte man sich auch am Morgen nach dem Alkoholkonsum lieber zweimal überlegen, ob man das Auto nicht lieber stehen lässt. Für Fahranfänger und junge Menschen unter 21 Jahren gilt ohnehin die strikte Grenze von 0,0 Promille. Sind Autofahrer auffällig, gefährden andere oder bauen gar einen Unfall, ist dies schon ab 0,3 Promille eine Straftat. Das zieht drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe nach sich, zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Doch auch wer nicht auffällig wird, wird ab einem Wert von 0,5 Promille zur Kasse gebeten. 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot sind die Folge. Ab 1,1 Promille ist das Fahren eines Kraftfahrzeugs immer eine Straftat, egal ob in- oder exklusive Auffälligkeiten wie beispielsweise Schlangenlinien. (tli/dpa)

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