Ärger im Urlaub: Das raten die Experten
Stellen Sie sich vor, Sie liegen am Strand unter einer Palme und erfahren, dass Ihr Reiseveranstalter pleite ist. Sie wissen nicht mehr, ob und wann Sie nach Hause können. Ob Sie im Hotel bleiben können. 2019 erwischte es die Reisenden von Thomas Cook. Dieses Jahr die von FTI. Viele fragen sich: Welche Rechte habe ich als Urlauber? Die MOPO beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was mache ich, wenn mein Reiseveranstalter pleite ist?
Wer bereits unterwegs ist, kann darauf vertrauen, dass die Reise wie geplant durchgeführt und der Rücktransport organisiert wird. Dazu sind Veranstalter von Pauschalreisen gesetzlich verpflichtet. Seit der Thomas-Cook-Pleite gilt der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF).
Was gilt für anstehende Reisen? Sollte ich stornieren?
Urlauber, deren Reise unmittelbar bevorsteht, brauchen sich ebenfalls keine Sorgen machen. Solange sie nichts vom Veranstalter hören, wird die Reise durchgeführt. Wer selbst vorzeitig storniert, könnte deshalb rechtliche Probleme bekommen und muss damit rechnen, nicht die vollständige Summe erstattet zu bekommen. Weiter entfernt liegende Reisen werden bei einer Insolvenz rechtzeitig vom Veranstalter storniert.
Das könnte Sie auch interessieren: Ärger mit TUI und Marabu: Mutter und Sohn dürfen nicht in den Urlaub fliegen
Was gilt, wenn man noch einen Restbetrag zahlen muss?
Wer eine geplante Reise nur angezahlt hat, kann sich acht Wochen lang sein Geld bei der Bank zurückholen. Allerdings könnte es zu Schwierigkeiten mit dem Veranstalter kommen. Er könnte eine Zahlungsaufforderung stellen. Experten wie Eugénie Zobel, Reiseexpertin bei der Zeitschrift „Finanztest“, raten Kunden, ein Schreiben an den Veranstalter zu richten, in dem klargestellt wird, dass man gerne den Restbetrag zahle, wenn es eine Zusage über die Erbringung und Durchführung der Reiseleistung gibt.
Bekomme ich bei Flugausfällen mein Geld zurück?
Sollte eine Pauschalreise nicht durchgeführt werden können, greift der Absicherungsschutz durch den DRSF. Reisende bekommen ihr Geld in voller Höhe zurück.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Hotel einen schlechten Standard hat?
Wenn Ihr Hotel Mängel hat (zum Beispiel Baustelle, Pool nicht nutzbar, anders als versprochen kein vegetarisches Essen) sollten Sie diese unverzüglich am Urlaubsort bei Ihrer Reiseleitung anzeigen. Eine Minderung auf den Reisepreis erhält man üblicherweise erst ab dem Tag der Mängelanzeige. Experten raten, die Mängelliste sorgfältig zusammenzustellen.
Das könnte Sie auch interessieren: Neueröffnung in Hamburg: Schweden-Feeling mitten in Hochhaus-Siedlung
Brauche ich eine Versicherung vor dem Urlaub?
Eine Reiserücktrittsversicherung kann bei teuren Reisen oder beim Urlaub mit Kindern sinnvoll sein. Auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung ergibt Sinn und ist in der Regel nicht teuer. Eine Reisegepäckversicherung ist in der Regel verzichtbar.