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Wem gehört dieses Bild? : Stadt streitet mit Erben um weltberühmtes Kandinsky-Gemälde

Oktober 1940: In Amsterdam werden zwei Kandinskys verkauft. Ein Bild gelangt später nach München, das andere kommt ins lokale Museum – für 160 Gulden. Ein klarer Fall von Raubkunst, sagen die Erben. Oder?

Gut 80 Jahre nach dem Kauf eines Kandinsky-Gemäldes muss ab morgen ein Gericht entscheiden, wem das „Bild mit Häusern“ gehört: Ist die Stadt Amsterdam Eigentümerin und hängt es rechtmäßig im Stedelijk Museum? Oder handelt es sich um NS-Raubkunst und muss an die Erben zurückgegeben werden? Letztere hatten geklagt, nachdem eine staatliche Kommission 2018 entschieden hatte, dass sie keinen Anspruch darauf hätten.

Bild war unter dem Eindruck des NS-Regimes versteigert worden

Doch die Erben der ursprünglichen jüdischen Eigentümer Lewenstein wollen das Bild zurück. Sie seien die rechtmäßigen Eigentümer von „Bild mit Häusern“ (1909) des russischen Malers Wassily Kandinsky (1866-1944). Unbestritten ist: Das Bild war unter dem Eindruck des NS-Regimes im Oktober 1940 versteigert worden – kurz nach dem deutschen Überfall auf die neutralen Niederlande.

Das Museum kaufte den Kandinsky für 160 Gulden. „Das war auch für damalige Verhältnisse ein Witz“, sagt der Anwalt der Erben, Axel Hagedorn. „Der Wert des Gemäldes wurde damals bereits auf 2000 bis 3000 Gulden beziffert.“

Anwalt der Erben: „Das hier ist reine Raubkunst“

Die niederländische Rückgabe-Kommission hatte Ansprüche der Erben jedoch zurückgewiesen und auch angeführt, dass die Lewen­steins – Eigner einer Nähmaschinenfabrik – schließlich das Bild freiwillig zum Verkauf angeboten hätten.

Grund waren demnach auch „verschlechterte finanzielle Umstände“. Dem aber widerspricht der Anwalt: „Dass eine jüdische Familie während der Besatzung freiwillig Bilder verkauft, ist Unsinn“, sagte Hagedorn. „Das hier ist reine Raubkunst.“

Richter müssen nun klären: Spielt Interesse von Museum eine Rolle?

Ein weiteres Argument fanden auch Historiker und Vertreter der jüdischen Gemeinschaft haarsträubend. Die Kommission hatte angeführt, dass die drei Lewen­stein-Erben ja keinerlei emotionale Bindung zu dem Bild hätten: „Das Interesse des Stedelijk Museums wiegt schwerer als das Interesse der Erben, denn die hatten keinen Bezug zu dem Bild.“ Die Richter müssen nun die Frage klären, ob das Interesse von einem Museum überhaupt in einem solchen Fall eine Rolle spielen darf.

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Der Amsterdamer Prozess hat eine direkte Verbindung zu einem Fall in Deutschland: Im Oktober 1940 war aus der Sammlung Lewen­stein noch ein zweiter Kandinsky versteigert worden: „Das bunte Leben“ (1907). Die Erben wollen auch die Rückgabe dieses Gemäldes erreichen, das zurzeit als Leihgabe der Bayerischen Landesbank im Lenbachhaus in München hängt.(mik/dpa)          

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