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  • Foto: picture alliance / Wolfram Kastl

Wanderin getötet: Bauer muss für Kuh-Attacke zahlen

Wien –

Vor sechs Jahren starb eine 45-jährige Wanderin aus Bad Dürkheim bei einem Kuh-Angriff in Österreich. Der Oberste Gerichtshof in Wien hat jetzt entschieden, dass der Besitzer der Kuhherde dem Witwer und dem Sohn der Frau Schadensersatz leisten muss.

Die Frau war mit ihrem Hund im Sommer 2014 im Tiroler Stubaital von der Kuhherde, die offenbar die Kälber vor dem Hund schützen wollte, zu Tode getrampelt worden. Der Gerichtshof entschied jetzt: Der Landwirt, dem die Kühe gehören, muss dem Witwer und dem Sohn eine monatliche Rente von knapp 800 Euro zahlen, sowie einmalig 78.000 Euro.

Tödliche Kuh-Attacke: Opfer hatte eine Mitschuld

Letztes Jahr hatte ein Zivilgericht den Hinterbliebenen deutlich mehr Schadenersatz zugesprochen. Das Berufungsgericht in Innsbruck und jetzt auch der Oberste Gerichtshof kamen aber zu dem Schluss, dass die Frau eine Mitschuld an der Attacke der Mutterkühe hatte. Sie war trotz Warnschild mit ihrem Hund der Herde zu nah gekommen.

Aber auch den Bauern trifft Schuld. Er hätte die Weide zum beliebten Wanderweg zumindest auf einer Länge von 500 Meter abzäunen müssen, „um die von seinen Tieren ausgehende Gefahr für nichts ahnende Wanderer mit Hunden zumindest maßgeblich zu verringern, wenn nicht sogar auszuschließen“, so das Gericht. (mp)

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