Vorläufig gekippt: NRW: Gericht hebt Beschränkungen im Einzelhandel auf
Düsseldorf –
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat viele Corona-Beschränkungen im Einzelhandel für NRW außer Kraft gesetzt: Die Regelungen verstießen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, so das Gericht. Ab sofort gelte im gesamten Einzelhandel des Bundeslands keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr und auch das Erfordernis der Terminbuchung entfalle, teilte ein Sprecher mit.
Das Gericht betonte, bei der Pandemiebekämpfung bestehe zwar ein Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers. Es sei auch zulässig, schrittweise zu lockern. Das Land habe es deshalb grundsätzlich für Geschäfte wie den Lebensmitteleinzelhandel bei den bisherigen Regelungen belassen dürfen, während für andere Betriebe vorläufig nur eine reduzierte Kundenzahl zugelassen werde.
NRW-Gericht: Land überschreitet Spielraum
Doch überschreite das Land seinen Spielraum, wo ein einleuchtender Grund für eine weitere Differenzierung fehle. Dies sei der Fall, soweit nunmehr auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachten Bedingungen – also etwa ohne Terminbuchungen – betrieben werden dürften, Modegeschäfte oder Elektronikketten jedoch nicht. Eine Filiale der Elektronikkette Media Markt hatte in Münster geklagt.
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Der Senat wies allerdings in seiner Entscheidung auch ausdrücklich darauf hin, dass es dem Land freigestellt sei, kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthalte. Die von Media Markt geltend gemachten grundlegenden Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen für den Einzelhandel teilte der Senat nicht. Insbesondere sei die Beschränkung der Grundrechte der Einzelhändler angesichts der gravierenden Folgen, die ein erneuter unkontrollierter Anstieg der Neuansteckungen für Leben und Gesundheit vieler Menschen hätte, voraussichtlich gerechtfertigt. (dpa/ncd)