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Verrückter Streit im Saunaclub: Mann beharrt auf Kassenbon, Polizei muss kommen

Dieburg –

Verrückter Streit um ein kleines Stück Papier: In der Nähe von Dieburg (Landkreis Darmstadt-Dieburg) hat die seit dem 1. Januar 2020 bestehende Kassenbon-Pflicht für eine Auseinandersetzung bis zum Polizeieinsatz geführt. 

Hier lesen Sie mehr: Kassenbon-Pflicht – welche Kassenzettel man wirklich aufbewahren muss

Die neue Kassensicherungsverordnung stellt die Polizei vor ungeahnte Herausforderungen. Auf die Einhaltung der Kassenbon-Pflicht pochte am frühen Samstagmorgen (4. Januar) jetzt der Gast eines Saunaclubs im östlichen Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Besuch im Saunaclub: Mann besteht auf seinen Kassenzettel

Der Mann verlangte für seinen kostenpflichtigen Besuch des Etablissements nachdrücklich eine Quittung. Der Sicherheitsdienst der Einrichtung war mit den Inhalten der kürzlich in Kraft getretenen Verordnung offensichtlich noch nicht vertraut – und setzte den Gast kurzerhand vor die Tür.

Doch dieser ließ nicht locker. Der Saunaclub-Besucher forderte weiterhin den ihm seiner Meinung nach zustehenden Bon. Da zur Durchsetzung des geltenden Rechtes unsere Ordnungshüter zuständig sind, wurde die Polizei gerufen.

Dieburg: Polizei klärte Saunaclub über Bonpflicht auf

Die Beamten klärten sodann die Kassiererin des Clubs über die Grundsätze der Bonpflicht nach § 5 der KassenSichV auf. Man einigte sich schließlich, eine handschriftliche Quittung für das gezahlte Eintrittsgeld auszustellen, womit alle Beteiligten zufrieden waren.

Ob auf diesem Beleg die per Gesetz geforderte Benennung von „Art und Umfang der sonstigen Leistung“ aufgeführt war, ist der Polizei ebenso wenig bekannt wie der Grund, wofür der Gast den Bon so dringend benötigte. (dpa/jba)

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