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  • Foto: picture alliance/dpa

„Verbreitung verhindern“: Bund und Länder planen Ausreisesperren für Corona-Gebiete

Ein neuer weitreichender Corona-Ausbruch könnte verheerend sein. Deshalb wollen Bund und Länder eine etwaige Verbreitung im gesamten Land frühzeitig verhindern – mit vorübergehenden Ausreisesperren für Bewohner betroffener Gebiete. 

Bund und Länder wollen bei akuten Corona-Ausbrüchen örtlich begrenzte Ausreisesperren ermöglichen, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Solche Beschränkungen sollten „zielgerichtet erfolgen und müssen sich nicht auf den gesamten Landkreis beziehungsweise die gesamte kreisfreie Stadt beziehen“, heißt es in einer Beschlussvorlage der Chefs von Bundeskanzleramt und den Staatskanzleien der Länder, die AFP am Donnerstag vorlag.

Bund und Länder: Beschränkung soll zielgerichtet erfolgen

Vielmehr könnten sie sich auf die „tatsächlich betroffenen Bereiche“ beschränken. Das Wort „Ausreisesperren“ ist in der Beschlusslage nicht enthalten. Die Rede ist dort von „Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus“. Diese Beschränkungen seien spätestens dann geboten, wenn die Zahl der Infektionen weiter steige „und es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten“. Die Beschränkungen sollten „zielgerichtet“ erfolgen – „je nach örtlichen Gegebenheiten“, heißt es in der Bund-Länder-Vorlage. Bislang gelten für Corona-Hotspots keine Ausreisesperren.

Coronavirus: Ausreisesperren nur für besonders betroffene Gebiete

Vielmehr verhängen die Bundesländer Einreisebeschränkungen und Übernachtungsverbote für Menschen aus betroffenen Landkreisen. Weiterhin soll der neuen Vorlage zufolge gelten, dass Reisende aus betroffenen Gebieten nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests in Hotels und Pensionen untergebracht werden dürften. Ausreisesperren sollen der Vorlage zufolge nur für „besonders betroffene Gebiete“ verhängt werden. 

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Als „milderes Mittel“ sei – entsprechend der bisherigen Praxis – die Isolierung von Kontakt- und Ausbruchsclustern vorzuziehen. Als Beispiele für solche Infektionscluster nennt das Papier „Unternehmen, Einrichtung, Freizeitgruppe, Glaubensgemeinschaft, Familienfeier“. Hier sollten zunächst die „bewährten Maßnahmen Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung“ ergriffen werden. 

Ausreisesperren: „Verbreitung in die Urlaubsgebiete vermeiden“

Zuvor hatte sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag dafür ausgesprochen, Einwohner von betroffenen Gegenden vorübergehend mit Ausreisesperren zu belegen, damit sie das Virus nicht im Rest des Landes verbreiten. Mehrere Landeschefs hatten es aber abgelehnt, solche Sperren für ganze Landkreise zu verhängen. Sie verlangten begrenztere Lösungen, wie sie nun die Beschlussvorlage enthält. Mit ihrem Beschluss wollen die Chefs von Bundeskanzleramt und Staatskanzleien den besonderen Herausforderungen der Urlaubs- und Reisezeit Rechnung tragen. „Hinsichtlich des regionale Ausbruchsgeschehen gilt es, die Verbreitung in die Urlaubsgebiete hinein zu vermeiden“, heißt es in der Vorlage. 

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„Und bezüglich Corona-Ausbrüchen in Urlaubsgebieten müssen wir Vorkehrungen treffen, um die erneute Ausbreitung des Coronavirus in der Fläche durch Reiserückkehrer zu verhindern.“ (dpa/maw)

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