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Urteil im Weizsäcker-Mordprozess: Täter Gregor S.: „Der Drops ist gelutscht“

Berlin –

Reue war bei Gregor S. bis zum Schluss nicht erkennbar. Am Ende seines Schlusswortes meinte er: „Damit ist der Drops gelutscht.“ Dann sprach das Berliner Landgericht im Fall des tödlichen Messerangriffs auf Chefarzt Fritz von Weizsäcker sein Urteil: Der Angeklagte muss wegen Mordes und versuchten Mordes zwölf Jahre ins Gefängnis. Zudem wurde die Einlieferung in eine psychiatrischen Klinik angeordnet.

Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen habe der Mann dem jüngsten Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker (1920-2015) gegen Ende eines Vortrags in der Schlosspark-Klinik Berlin ein Messer in den Hals gerammt, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

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Der verstorbene Bundespräsident a.D. Richard von Weizsäcker (†94) und sein Sohn Fritz (†59) in jungen Jahren.

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Weizsäcker-Mord hatte bundesweit Erschütterung ausgelöst

Weil der Angeklagte wegen einer psychischen Störung laut einem Gutachten in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert war, erging gegen ihn keine lebenslange Freiheitsstrafe, wie sie sonst bei Mord verhängt wird. Zudem wurde der Mann aus Andernach in Rheinland-Pfalz des versuchten Mordes an einem Polizisten schuldig gesprochen. Der Beamte wollte den Professor retten und war durch mehrere Messerstiche verletzt worden, als er den Attentäter überwältigte.

Weizsäcker (59) wurde am Abend des 19. November 2019 erstochen. Sein Tod hatte bundesweit Erschütterung ausgelöst. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach von einem „entsetzlichen Schlag für die Familie“.

Angeklagter saß während des Prozesses in einer Panzerglas-Box

Als Motiv sah die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des Getöteten, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten. Ein politischer Mord sei es allerdings nicht gewesen. „Es war die sinnlose Tat eines psychisch nicht unerheblich gestörten Mannes“, sagte Staatsanwältin Silke van Sweringen. Tatsächlich sei es ihm darum gegangen, sich selbst durch die Tat „aus dem Sumpf seines Alltags zu ziehen“.

An acht Prozesstagen saß der Angeklagte in einer Panzerglas-Box. Ein schmächtiger Mann mit Brille, der zuletzt in einem Logistikzentrum arbeitete. Er hatte den Angriff bereits am Tatort und auch im Prozess gestanden, dabei aber keinerlei Reue gezeigt. Er habe sich im Recht gefühlt. „Wenn ich es nicht gemacht hätte, wäre ich eingegangen“, sagte er.

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Weil er nicht an den früheren Bundespräsidenten kam, habe er die Familie ins Visier genommen. Er habe die Tat „aus politischer Überzeugung und nicht aus Wahn heraus begangen“. Ein Anschlag auf die Familie sei seit 30 Jahren sein „Lebensziel“ gewesen. (mik/dpa)

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