• Erinnerungsstücke stehen zum Gedenken an das verunglückte Kind an einem Spielplatz. 
  • Foto: dpa

Tragischer Unfall: Kleiner Junge (1) stirbt bei Ausflug, Erzieherinnen verurteilt

Wolfsburg –

Sie hatten bei einem Ausflug den 16 Monate alten Jungen nur kurz aus den Augen verloren – doch in dieser Zeit fiel das Kleinkind in ein Regenrückhaltebecken und starb.

Am Dienstag standen deshalb vier Betreuerinnen des Krippenkindes – zwei Erzieherinnen, eine Sozialassistentin und eine Praktikantin – vor Gericht. Das öffentliche Interesse an dem Prozess war riesig.

Richter: „Das ist kein normales Verfahren”

„Das ist kein normales Verfahren. Wir verhandeln ein Geschehen, das niemand wollte“, sagte der Richter zum Auftakt des Prozesses.

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Vor dem Amtsgericht beginnt ein Prozess gegen vier Betreuerinnen, denen fahrlässige Tötung vorgeworfen wird.

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Später am Tag fiel dann bereits das Urteil: Drei Betreuerinnen sind der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Der Richter am Amtsgericht Wolfsburg verwarnte die drei Frauen und verurteilte sie zu einer Geldstrafe auf Bewährung. Die vierte Angeklagte wurde freigesprochen, weil sie als Praktikantin am Tag des Geschehens freiwillig und eher zufällig in der Kita war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 8 DS 306 JS 27184/19)

Kind (1) war auf Ausflug von Spielplatz abgehauen

Im April 2019 hatten die Erzieherinnen demnach bei einem Ausflug zu einem nahegelegen Spielplatz nicht bemerkt, dass sich ein 16 Monate alter Junge von der Gruppe entfernt hatte und in ein etwa 30 Meter entferntes Regenrückhaltebecken gestürzt war.

Das Kind soll mehrere Minuten im Wasser gelegen haben, bevor die Beschuldigten es fanden und Rettungsmaßnahmen einleiteten. Der Junge wurde daraufhin in eine Klinik gebracht, wo er zwölf Tage später an Hirnschäden durch Ertrinken starb. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich. (dpa/so)

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