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  • Der Angeklagte (r.) steht im Gerichtssaal mit einer Mappe vor dem Gesicht neben seinem Anwalt Roland Rautenberger.
  • Foto: picture alliance/dpa

Tempo 286: Beifahrerin starb bei Unfall – Autobahn-Raser muss nicht ins Gefängnis

Essen –

Gut ein Jahr nach einem Autobahnunfall bei mindestens Tempo 286 ist der Fahrer am Montag in Essen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

14 Monate – solange dauert die Bewährungsstrafe für den 25-Jährigen. Er muss außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro zahlen. Daneben verpflichtete ihn das Essener Amtsgericht zu 500 Arbeitsstunden und entzog ihm den Führerschein – zwei Jahre lang darf er keinen neuen machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fahrer hatte mindestens 286 Sachen drauf

Der Urteilsbegründung zufolge verlor der junge Mann am späten Abend des 20. März 2019 auf der Autobahn 52 in Essen die Kontrolle über seinen 570 PS starken Sportwagen und kam damit von der Fahrbahn ab. Dabei wurde seine 18 Jahre alte Beifahrerin aus dem Auto geschleudert und getötet.

Der Fahrer wurde leicht verletzt. Er soll zuvor mindestens 286 Stundenkilometer auf dem Tacho gehabt haben. Der Unfall geschah auf einem Autobahnabschnitt im Essener Süden, in dem es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.

Gericht schloss technischen Defekt bei Raser-Unfall aus

Der Mann habe die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. „Die Autobahnen sind nicht dafür ausgelegt, hemmungslos darauf herumzurasen.“

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Einen technischen Defekt schloss das Gericht aus. Es sprach von einem hohen Maß an Selbstüberschätzung, geistiger Unreife und Rücksichtslosigkeit. Die Mutter der Getöteten äußerte sich nach dem Urteil zufrieden. „Ich bin erleichtert und sehr froh, dass er jetzt zwei Jahre hat, um zu sehen, was er getan hat.“ (dpa/mik)

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