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  • Die angeklagte Erzieherin sitzt in einem Gerichtssaal des Landgerichts.
  • Foto: dpa

Sie tötete eine Zweijährige: Kita-Mord: Erzieherin zu Höchststrafe verurteilt

Mönchengladbach –

Für den Mord an der kleinen Greta in einer Viersener Kita ist ihre Erzieherin zur Höchststrafe verurteilt worden: lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das Landgericht ging am Freitag davon aus, dass es sich bei den Übergriffen der Frau – auch auf zwei weitere Kinder – um „bizarre, erzieherische Maßnahmen“ der 25-Jährigen gehandelt hat.

Der Staatsanwalt hatte dagegen angenommen, dass Sandra M. sich nach schlechten beruflichen Beurteilungen als Retterin der Kinder präsentieren wollte. Ihrem Freund hatte sie Stunden nach der Tat eine Sprachnachricht geschickt: „Alle waren froh, dass ich da war.“

Nach Schuldspruch: Beschuldigte brach in Tränen aus

„Die Angeklagte war im Dienst und hatte – allein und ungestört – Zugriffsmöglichkeit auf die Kinder“, berichtete der Vorsitzende Richter Lothar Beckers. So habe die kleine J., an die sie auch misshandelt habe, ausgesagt: „Die hat mir ganz fest auf den Bauch gedrückt“, berichtete Beckers. „Wir glauben ihr.“

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Nach dem Schuldspruch brach die Deutsche, die bis zuletzt ihre Unschuld beteuert hatte, in Tränen aus. Sie sei erschüttert, sagten ihre Verteidiger, die einen Freispruch beantragt hatten und kündigten Revision gegen das Urteil an. „Damit wird sich der Bundesgerichtshof beschäftigen müssen.“ Es gebe keinen Tatnachweis, die Todesursache sei nicht eindeutig geklärt, hatten die Anwälte argumentiert.

Immer während des Dienstes von Sandra M.: Ernste Vorfälle in Kitas

Die Tat im Schlafraum der Kita sei heimtückisch gewesen, befand dagegen Richter Beckers. „Greta war wehrlos – darüber brauchen wir wohl nicht zu diskutieren.“ Weil die 25-Jährige nicht vorbestraft ist, komme eine Sicherungsverwahrung aber nicht in Betracht – und auch für ein Berufsverbot sah das Gericht die Voraussetzungen nicht erfüllt, was ein Raunen im Zuschauerraum auslöste.

Lothar Beckers, Vorsitzender Richter.

Lothar Beckers, Vorsitzender Richter.

Foto:

dpa

Erst nach dem Tod Gretas war bekannt geworden, dass es auch in anderen Kitas zu ernsten Vorfällen gekommen war – immer dann, wenn Sandra M. Dienst hatte. Gemeldet worden waren diese Vorfälle dem Landesjugendamt nicht und deswegen konnte die Frau nach Wechseln der Einrichtungen weitermachen. Inzwischen sind strengere Richtlinien erlassen worden. „S. zuckte, röchelte, verdrehte die Augen, war nicht mehr ansprechbar“, berichtete der Richter über den Fall eines kleinen Jungen, der ebenfalls mit seiner unscheinbar mädchenhaften Erzieherin alleine war.

Gretas Tod: Auch ihre Mutter sagte beim Prozess aus

Gretas Tod brachte alles ans Licht: Sandra M. soll ihr während des Mittagsschlafes den Brustkorb zusammengedrückt haben, so dass sie nicht mehr atmen konnte. Das Mädchen starb zwei Wochen später – einen Tag nach seinem dritten Geburtstag – im Krankenhaus.

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„Wir existieren nur noch, wir leben nicht mehr“, hatte Gretas Mutter im Prozess gesagt. Greta sei am Tattag, dem 21. April 2020, wegen der Corona-Pandemie zum ersten Mal seit Wochen wieder in die Kita gegangen und habe sich sehr gefreut. Sie sei kerngesund gewesen.

Kollegen beschreiben Erzieherin als emotionslos und ungeeignet

Die Leiterin der Viersener Kita hatte berichtet, Sandra M. habe nicht ins Team gepasst. Sie habe ihr Verhalten seltsam gefunden und entschieden, ihr zu kündigen. Auch an ihren früheren Arbeitsstellen war sie von Kolleginnen und Vorgesetzten als emotionslos und ungeeignet beschrieben worden. Die psychiatrische Gutachterin hatte nicht ausgeschlossen, dass es sich um Strafaktionen gehandelt haben könnte, wenn die Kinder der Frau nicht gehorcht hatten.

Die Angeklagte betritt den Gerichtssaal.

Die Angeklagte betritt den Gerichtssaal.

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dpa

Eine Ärztin stellte fest, dass sie dringend psychologische Hilfe benötige. Das Landesjugendamt war von der Staatsanwaltschaft aber nicht über die psychische Verfassung der Frau informiert worden. Das Versprechen, psychologische Hilfe in Anspruch zu nahmen, löste Sandra M. nicht ein.

Die Erzieherin hatte bis zuletzt ihre Unschuld beteuert: Sie habe keinem Kind jemals etwas zuleide getan. Zahlreiche Zeugen, darunter auch Freunde der jungen Frau, hatten dagegen ausgesagt, dass die 25-Jährige es mit der Wahrheit nie so genau nahm und sehr viel log. (dpa)

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