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  • Ein Professorentitel schafft Respekt - manch einer ist sich jedoch unsicher, ob er immer „Frau Professorin" sagen muss.
  • Foto: Peter Kneffel/dpa

Richtige Anrede bei Titeln: Muss ich zu Leuten eigentlich „Herr Doktor“ sagen?

Köln –

Während das Siezen in Deutschland zum guten Ton gehört, sind sich viele Menschen bei einem Titel vor dem Namen oft unsicher: Muss ich die Person mir gegenüber jetzt etwa immer mit „Herr Doktor“ oder sogar „Professor Doktor“ ansprechen? Wer sich jahrelang durchs Studium gequält hat, möchte vielleicht auch einfach entsprechend betitelt werden.

Aber kann man eine bestimmte Anrede tatsächlich verlangen? Und dürfen solche Grade und Namenszusätze eigentlich in den Personalausweis eingetragen werden? Wir klären, wie sich die Lage rechtlich verhält und was Sie rund um Namen und Namenszusätze wissen müssen.

Muss ich Doktoren und Professoren immer mit ihrem Titel ansprechen?

Grundsätzlich vermittelt das Bürgerliche Gesetzbuch nach § 12 jedem das Recht, mit seinem korrekten Namen angesprochen zu werden. „Bei akademischen Titeln handelt es sich jedoch nicht um Bestandteile des bürgerlichen Namens, daher sind sie auch nicht geschützt“, erklärt Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kölner Kanzlei Wilder Beuger Solmecke. Die Anrede mit einem akademischen Titel wie „Professor“ sei daher tatsächlich eine Frage der Höflichkeit und keine rechtliche Pflicht. Dies gelte auch, wenn der entsprechende Titel im Personalausweis eingetragen sei. 

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Eine kleine Ausnahme gibt es jedoch: Laut dem Bundesarbeitsgericht hat ein Arbeitnehmer im Geschäftsverkehr ein Recht darauf, dass seine akademischen Grade in korrekter Form genannt werden – zumindest, wenn seine Daten vom Arbeitgeber nach draußen weitergegeben werden.

Muss ich Adelige immer mit ihrem Titel ansprechen?

Ganz anders verhält es sich laut Christian Solmecke bei Adelstiteln wie „Graf“ oder „Freiherr von“. Im Paragraph 109 III 2 der Weimarer Reichsverfassung gelten Adelstitel nämlich als „Teil des Namens“ und sind daher gemäß § 12 BGB geschützt. „Deswegen heißt der ehemalige Bundesverteidigungsminister „Freiherr von und zu Guttenberg“ auch „Freiherr von und zu Guttenberg“ und nicht etwa „von und zu Guttenberg“ und ist Freiherr“, so Solmecke. Er sei nämlich in diesem Sinne kein Freiherr, sondern heiße eben lediglich so. Dementsprechend dürfe er also auch verlangen, mit diesem Namen angesprochen zu werden.
Bei Adeligen gebe es jedoch ebenfalls eine Besonderheit: Adelstitel sind als Bestandteil des Nachnamens bei der Heirat, ebenso wie beim Nachwuchs, geschlechtsspezifisch zu deklinieren. „So wird bei der Heirat aus „Graf“ für die Ehefrau die Bezeichnung „Gräfin“, erläutert Solmecke.

Kann eine Eintragung des Zusatzes (Doktor) im Personalausweis eingeklagt werden?

Doktortitel können, laut des Passgesetzes, neben dem Vor- und Nachnamen des Akademikers in die Ausweispapiere aufgenommen werden. „Wer also in Deutschland rechtmäßig einen Doktortitel führt, der hat auch ein Recht darauf, diesen eintragen zu lassen“, erklärt Christian Solmecke.

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Muss ein Adelstitel in offiziellen Dokumenten stehen?

Ja, das ist vorgeschrieben – wer einen Adelstitel im Namen führt, muss diesen auch in sämtlichen, offiziellen Dokumenten angeben, denn dieser sei schließlich Teil des Namens und müsse dementsprechend auch überall eingetragen werden, so der Rechtsanwalt.

Darf man seinen eigenen Namen ändern, beispielsweise in „Doktor“ oder „Baron“?

Das mag für viele eine verlockende Vorstellung sein: Einfach den Namen ändern und schwupp – ist man plötzlich ein Baron oder ein Graf. Ganz so einfach ist es leider nicht: Nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG) könne man zwar seinen Nachnamen ändern lassen, was theoretisch auch einen adligen Nachnamen umfassen könne, erklärt Solmecke. Praktisch gesehen sei jedoch eine Änderung in „Baron“ oder in ähnliche Adelstitel kaum umsetzbar, da für eine Änderung gemäß des NamÄndG ein wichtiger Grund vorliegen müsse. Ein solcher Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn der eigene Nachname lächerlich oder anstößig klingt – oder besonders schwer auszusprechen ist.

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Die schlechte Nachricht: Wer aus purer Eitelkeit heraus seinen Namen ändern wolle, habe leider keine rechtliche Grundlage dafür, so der Rechtsanwalt. Einen triftigen Grund für die Aufnahme eines Adelstitels in den Nachnamen zu finden, dürfte also eher schwierig werden.

Hat es Konsequenzen, wenn ich akademische Grade nutze, ohne sie wirklich erworben zu haben?

Vorsicht walten lassen sollten auch besonders Faule: Sich einen akademischen Titel zu geben, ohne ihn jemals erworben zu haben, sei nämlich sogar strafbar, warnt Solmecke. „Gemäß § 132a des Strafgesetzbuches gilt: Wer unbefugt inländische oder ausländische akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“. Da sollte selbst ein unzufriedener Namensmuffel doch besser alle Buchstaben gerade sein lassen.

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