René Benko wehrt sich gegen Haftstrafe
Der österreichische Investor René Benko will seine Verurteilung zu zwei Jahren Haft nicht akzeptieren. Sein Anwalt Norbert Wess hat sowohl Berufung als auch Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.
Signa-Gründer René Benko geht juristisch gegen seine erste Verurteilung vor dem Landesgericht Innsbruck vor. Das berichtet der „Spiegel“ und bezieht sich dabei auf die Nachrichtenagenturen APA und Reuters.
Mit der Nichtigkeitsbeschwerde greift Benkos Anwalt mögliche Verfahrensfehler an. Die Berufung richtet sich gegen das Strafmaß. Gibt der Oberste Gerichtshof der Beschwerde statt, wird über die Berufung nicht mehr entschieden.
René Benko wehrt sich gegen Haftstrafe
Vergangene Woche war Benko wegen Schädigung seiner Gläubiger zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 48-Jährige kurz vor seiner Insolvenz 300.000 Euro an seine Mutter verschenkt und damit Vermögen beiseitegeschafft hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Österreicher sitzt seit Januar in Untersuchungshaft.
In einem weiteren Punkt, einer Mietkostenvorauszahlung von 360.000 Euro, wurde der Unternehmer freigesprochen. Gegen diesen Teil des Urteils hat nun die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft laut Medienberichten ebenfalls Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.
14 Verfahren gegen Signa-Gründer Benko
Der Prozess in Innsbruck ist nur einer von insgesamt 14 Verfahren gegen Benko, die sich überwiegend um Betrugs- und Untreuevorwürfe drehen. Auch in Deutschland und Italien wird ermittelt. Die juristische Aufarbeitung dürfte sich noch über Jahre hinziehen.
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Benko ist Gründer des Immobilien- und Handelskonzerns Signa, dessen Firmengeflecht im Herbst 2023 in die Insolvenz geriet. Steigende Zinsen und Managementfehler hatten das Milliarden-Imperium zu Fall gebracht. Die Gesamtforderungen der Gläubiger an die Signa-Holding und ihre Einzelgesellschaften liegen im Milliarden-Euro-Bereich. (vd)
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