x
x
x
  • Foto: imago/Science Photo Library

Reise-Gutscheine wegen Corona-Ausfall: Pauschal-Urlauber sollen mehr Rechte bekommen

Gute Nachrichten für Pauschal-Urlauber: Wer bereits einen Gutschein für eine in der Corona-Krise geplatzte Pauschalreise akzeptiert hat, soll diesen nach dem Willen der Bundesregierung zurückgeben können.

Das geht aus einem am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervor. Mit dem wird sich nun der Bundestag befassen.

Bereits in der vergangenen Woche hatte das Kabinett Eckpunkte der neuen Regelungen beschlossen, die das Justizministerium mittlerweile im Detail ausbuchstabiert hat. Demnach sollen Pauschalreisende ihr Geld zurückverlangen können, wenn der Urlaub wegen der Coronavirus-Pandemie ausfällt.

Reise-Gutscheine wegen Corona staatlich abgesichert

Eine ursprünglich geplante Gutscheinpflicht, die helfen sollte, Insolvenzen zu vermeiden, soll es nicht geben. Verbraucher können aber freiwillig einen Gutschein wählen, dessen Wert auch dann staatlich abgesichert ist, wenn Anbieter Pleite gehen.

Das könnte Sie auch interessieren: Ostsee, Berge oder Balkon? Das sind Deutschlands Urlaubs-Trends im Corona-Sommer

Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfanden, sollen Reiseveranstalter Kunden statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können.

Das könnte Sie auch interessieren: Langsame Öffnung – Was jetzt bei Reisen nach Dänemark wieder erlaubt ist und was nicht

Diese sollen bis höchstens Ende kommenden Jahres gültig bleiben. Wird der Voucher bis dahin nicht eingelöst, gibt’s das Geld zurück.

ADAC: Gutschein-Lösung „im Sinne des Verbrauchers“

Der ADAC sieht in dem Gesetzentwurf ein positives Signal für die extrem angeschlagene Tourismusbranche: „Die Lösung ist im Sinne des Verbrauchers, denn es wird klargestellt, dass Betroffene Gutscheine nicht akzeptieren müssen“, sagt Kurt Heinen, Tourismuspräsident des Autoclubs. „Gleichzeitig wird die Entscheidung für einen Gutschein erleichtert: Reisende können sich dank der staatlichen Garantie darauf verlassen, dass sie im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters ihr Geld in vollem Umfang zurückerhalten.“

Der Deutsche Reiseverband hingegen findet, dass „die eigentlichen Probleme nicht angepackt werden“, so dessen Präsident Jörg Fiebig. Die Branche sei existenziell bedroht, wofür es noch keine Lösung gebe: „Nur die Kombination aus freiwilligen Gutscheinen und Kreditfonds kann die Liquidität der Unternehmen sichern.“ 

Video: Zwei Drittel Rückgang – So hart traf Corona die Hamburger Hotels

Insgesamt seien nach Schätzungen der Reisewirtschaft von Ende April für alle Reisen, die vor dem 8. März gebucht wurden und bis Ende 2020 stattfinden sollten, Vorauszahlungen in Höhe von rund 6 Milliarden Euro geleistet worden, heißt es in dem Entwurf. (vd/dpa)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp