Rechtsextreme Anschläge: Urteile im Prozess gegen „Gruppe Freital“ gefallen
Dresden –
Nach knapp fünf Monaten ist am Oberlandesgericht der sächsischen Landeshauptstadt der zweite Prozess im Zusammenhang mit der rechtsextremen „Gruppe Freital“ zu Ende gegangen. Drei Männer und eine Frau waren in unterschiedlicher Beteiligung unteranderem wegen Beihilfe zum Versuchten Mord und Sprengstoffexplosion angeklagt. Am Donnerstag ist das Urteil gefallen.
Zwei Männer gelten als mutmaßliche Mitglieder der „Gruppe Freital“. Sie sollen sich radikalisiert haben und an Anschlägen auf ein Politikerauto und eine Flüchtlingsunterkunft beteiligt gewesen sein. Ein weiterer Mann und eine Frau sind laut Anklage mutmaßliche Unterstützer. Dem Mann wird vorgeworfen, bei der Attacke auf das Auto eines Linke-Stadtrats mitgemacht zu haben. Die Frau, damals mit einem Haupttäter verlobt, hat sich demnach an Propaganda beteiligt.
Urteil gegen „Gruppe Freital“: Haftstrafe und Bewährung
Am Donnerstag hat der Staatschutzsenat nun eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gegen einen der Männer verhängt. Der 27-Jährige war nach Überzeugung der Richter an zwei Anschlägen beteiligt. Vom Vorwurf der Beihilfe zum Sprengstoffanschlag auf eine bewohnte Asylbewerberunterkunft wurde er freigesprochen.
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Ein 53-Jähriger sowie ein 31-Jähriger wurden zu je zwei Jahren auf Bewährung verurteilt – wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Sachbeschädigung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die 31-jährige Frau wurde dafür zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Urteile gegen die Akteure der „zweiten Reihe“ sind nicht rechtskräftig.
„Gruppe Freital“: Terroristische Vereinigung
Die als terroristisch eingestufte Vereinigung hatte von Sommer bis Anfang November 2015 in der Kleinstadt südwestlich von Dresden und Umgebung Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende verübt, um diese einzuschüchtern, die Aufnahme von Flüchtlingen zu verhindern oder diese zu vertreiben. Sieben Männer und eine Frau, darunter die Rädelsführer, waren im März 2018 zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. In der vergangenen Woche hatte der dritte und letzte „Gruppe Freital“-Prozess begonnen – gegen drei weitere mutmaßliche Unterstützer. (dpa)