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Starkoch Alfons Schuhbeck im Oktober 2022 vor dem Landgericht München I.
  • Starkoch Alfons Schuhbeck im Oktober 2022 vor dem Landgericht München I.
  • Foto: dpa

Urteil rechtskräftig! Starkoch Schuhbeck muss ins Gefängnis

Der Starkoch landet hinter Gittern: Das Urteil gegen Alfons Schuhbeck vom Oktober 2022 ist rechtskräftig, damit muss der 74-Jährige nun seine Haftstrafe antreten. Schuhbeck soll mehr als zwei Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben.

Die Verurteilung von Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig. Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln. Das gab der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe bekannt. Heißt: Schuhbeck muss schon bald ins Gefängnis umziehen.

Starkoch Alfons Schuhbeck muss in Haft

Er war im Oktober 2022 zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er 2,3 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben soll. Gegen das Urteil hatte er Revision eingelegt, war deshalb bisher frei. Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Revision abgelehnt.

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Noch kürzlich hatte Schuhbeck in einem Interview mit der „tz“ gesagt, dass er sich nicht an den Gedanken ans Gefängnis gewöhne. „Mal ist es stärker und mal weniger. Jetzt muss ich abwarten, wie entschieden wird. Es ist, wie es ist“, so der Starkoch. Nun ist es das Gefängnis. Wann er seine Haftstrafe antreten muss, ist noch nicht bekannt. (alp)

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