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Moshammer
  • Wurde 2005 ermordet: Modeschöpfer Rudolph Moshammer, hier mit seiner berühmten Hundedame Daisy
  • Foto: imago/nordpool/Zander

Nach 18 Jahren: Moshammer-Mörder frei – was jetzt mit ihm passiert

Nach fast zwei Jahrzehnten Haft öffneten sich die Gefängnistore! Vor 18 Jahren erwürgte Herish A. den Münchner Modezaren Rudolph Moshammer. Jetzt ist der Iraker frei. In Deutschland bekommt er allerdings keinen Fuß mehr auf die Erde …

Der heute 43-Jährige wird direkt aus der Haft in sein Herkunftsland abgeschoben. Das Flugzeug ist am Donnerstag gegen 14.30 Uhr vom Frankfurter Flughafen nach Bagdad gestartet.

Der Mord an dem Modeschöpfer hatte im Januar 2005 für Fassungslosigkeit und Trauer gesorgt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte den damals 25-Jährigen auf der Straße in der Münchner Innenstadt angesprochen. Er nahm ihn mit in sein Haus im Münchner Vorort Grünwald. Was dort genau geschah – bis heute nicht ganz klar. Fest steht: Am Ende erdrosselte der Iraker den exzentrischen „Mosi“ mit einem Telefonkabel.

Moshammer-Mörder wollte die Abschiebung in den Irak

Herish A. wird das Flugzeug in seinem Herkunftsland als freier Mann verlassen. Für den Mann, der seine Strafe abgesessen hat, ist die Rückkehr in den Irak gewünscht: Sein Mandant habe die Abschiebung gewollt, erklärte sein Anwalt.

Polizisten führen den Mörder des 2005 ermordeten Münchener Modemachers Moshammer am Flughafen zu einem Abschiebeflug. Boris Roessler/dpa
Abschiebung
Polizisten führen den Mörder des 2005 ermordeten Münchener Modemachers Moshammer am Flughafen zu einem Abschiebeflug.

Es wird allerdings ein Trip ohne Wiederkehr: Herish A. darf lebenslang nicht mehr nach Deutschland einreisen. Die Staatsanwaltschaft München I hatte im November 2022 erklärt, dass sie im Falle einer Abschiebung aus der Haft heraus von einer weiteren Vollstreckung der Haftstrafe absehen würde.

Moshammer-Mörder hat in Deutschland kein soziales Umfeld

Einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung hatte Ahmed zurückgenommen. Grundsätzlich wäre diese ab dem 15. Januar möglich gewesen, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall ablief. Ein Gutachter hatte Herish A. aber als in Deutschland noch nicht entlassungsreif eingestuft. Grund: Der 43-Jährige hat hierzulande kein soziales Umfeld. Das sei im Irak anders.

Der Iraker kurdischer Abstammung war um die Jahrtausendwende nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Er besaß zur Zeit der Tat eine gültige Aufenthaltserlaubnis.

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Er war kurz nach der Tat festgenommen worden, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Der extravagante Grandseigneur Moshammer hinterließ damals ein Gesamtvermögen von geschätzt rund sieben Millionen Euro – und die Yorkshire-Hündin Daisy, die bei seinem Chauffeur ein neues Zuhause fand. (dpa/miri)

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