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Boris Becker auf dem Weg zu Gericht.
  • Boris Becker war seit April in Haft.
  • Foto: Imago / Zuma Wire

Keine Berufung gegen das Urteil: Boris Becker akzeptiert Haftstrafe

Tennis-Idol Boris Becker hat seine Londoner Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Insolvenzstraftaten akzeptiert. „Unser Mandant hat sich entschieden, gegen das ihn betreffende Strafurteil des Southwark Crown Court keine Rechtsmittel einzulegen“, teilte Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser am Montag mit.

„Unser Mandant akzeptiert sowohl das Urteil der Jury als auch das vom Gericht festgesetzte Strafmaß.“ Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet. Anwalt Moser betonte: „Der wesentliche Grund der Verurteilung unseres Mandanten liegt in dem Umstand begründet, dass er nach Insolvenzeröffnung über ein Geschäftskonto private Zahlungen veranlasst hat. Die Zahlungen erfolgten unter anderem zugunsten seiner Kinder und Angehörigen sowie für offene Arztrechnungen und Beratungskosten.“ Vor der Eröffnung der Privatinsolvenz habe Becker nichts Falsches oder Illegales getan, hieß es.

Boris Becker legt gegen Urteil keine Berufung ein

Becker wurde Ende April am Londoner Southwark Crown Court zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, von der die zweite Hälfte voraussichtlich auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Er hatte seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen. Becker sitzt mittlerweile im Huntercombe-Gefängnis in Nuffield, rund 70 Kilometer westlich seiner Wahlheimat London. (dpa)

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