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zverev strafbefehl
  • Tennis-Profi Zverev.
  • Foto: dpa/picture alliance

Ex-Freundin misshandelt? Tennis-Star Zverev soll hohe Geldstrafe zahlen

Turbulente Zeiten für Tennis-Profi Alexander Zverev – und das ganz abseits des Tennis-Courts: Vor zwei Jahren soll er seine Ex-Freundin im Streit körperlich misshandelt haben. Gegen einen Strafbefehl gegen ihn hat er nun Einspruch eingelegt. In dem Fall steht Aussage gegen Aussage.

450.000 Euro Geldstrafe soll der Olympiasieger wegen Körperverletzung zahlen – zumindest nach dem Willen des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin, das einen Strafbefehl am Dienstag erließ. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Berliner Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf: Der Profi-Sportler soll im Mai 2020 seine damalige Partnerin und Mutter seiner zweijährigen Tochter, Brenda Patea, im Streit körperlich misshandelt haben.

Strafbefehl gegen Tennisprofi Zverev

Zverev weist die Anschuldigungen von sich und hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. In einer Presserklärung, die von Zverevs Anwälten am Dienstag veröffentlicht wurde, heißt es außerdem: „Herr Zverev weist den gegen ihn erhobenen Vorwurf zurück. Die dem Strafbefehl allein zugrundeliegenden Behauptungen der Anzeigeerstatterin sind bereits durch ein rechtsmedizinisches Gutachten des anerkannten Berliner Rechtsmediziners Prof. Dr. Tsokos, Charité Berlin, widerlegt.“

Darüber hinaus berufen sich die Anwälte auf zwei Strafverteidiger, die der Auffassung seien, dass das Strafverfahren unter schwersten Verfahrensverstößen leide. „Das Verfahren ist skandalös, von einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren kann nicht die Rede sein. Herr Zverev wird hiergegen mit allen Mitteln vorgehen“, heißt es weiter. Der Tennisspieler hatte sich im Juli erstmals öffentlich zu der Anschuldigung geäußert, nachdem die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl beantragt hatte. „Ich weise die Vorwürfe komplett zurück“, sagte er damals bei einem Turnier in Hamburg, „meine Anwälte kümmern sich um die Sache. Mehr werde ich dazu auch nicht sagen.“

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Wie geht es jetzt weiter? Nach seinem Einspruch werde das Amtsgericht nun erneut die Verfahrensbeteiligten anhören, so eine Gerichtssprecherin. Dann werde es voraussichtlich zu einem Prozess kommen. Einen Strafbefehl beantragen Staatsanwaltschaften dann, wenn sie eine öffentliche Hauptverhandlung für nicht nötig halten. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Zverev die Unschuldsvermutung. 

Brisant: Die erhobenen Vorwürfe von Patea sind nicht die ersten. Bereits vor ihr warf eine weitere Ex-Freundin, eine ehemalige russische Juniorinnen-Spielerin, Zverev mehrere schwere Fälle häuslicher Gewalt vor, zu denen es 2019 gekommen sein soll. Die Verwaltung der Tennisturnierserie ATP leitete daraufhin Untersuchungen ein. Nach 15 Monaten, in denen laut ATP keine ausreichenden Beweise gefunden wurden, wurde die Untersuchung beendet – ohne Disziplinarmaßnahmen gegen den Sportler zu ergreifen. (alp)

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