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Ofarim Leipzig Westin
  • Musiker Gil Ofarim
  • Foto: IMAGO / Lumma Foto

Davidsternketten-Skandal: Ofarim hält an Antisemitismus-Vorwurf fest – trotz Klage

Die Antisemitismus-Affäre um Musiker Gil Ofarim ist noch nicht vorbei: Wie sein Anwalt nun bekannt gab, bleibt der Sänger bei seiner Darstellung der Ereignisse im Leipziger „The Westin“-Hotel – trotz Verleumdungsklage gegen ihn. Der Hoteldirektor hat nun geschildert, was nach den Behauptungen von Ofarim auf ihn und seine Mitarbeiter:innen eingeprasselt ist.

„Das war kein Shitstorm für uns. Das war ein Orkan. Oder noch schlimmer als ein Sturm, der über uns hereingebrochen ist“, so Westin-Direktor Andreas Hachmeister in der NDR-Sendung „Zapp“. Nachdem Ofarim sich im vergangenen Oktober vor dem Hotel sitzend filmte und davon berichtete, aufgrund seiner Davidstern-Kette von einem Hotel-Mitarbeiter antisemitisch beleidigt worden zu sein, wollte Presse aus aller Welt berichten.

„The Westin“-Direktor: „Es trifft einen ins Mark“

Das sei „keine Aufgabe gewesen, von der wir wussten, dass wir sie bewältigen können“, so Hachmeister. Er kritisierte auch die Vorverurteilung vieler Medien. So hatte die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) im Oktober etwa mit der Überschrift „Grand Hotel Abgrund“ über den Vorfall berichtet. „Es trifft einen ins Mark“, so der Direktor. Auch sechs Monate später sei er noch „berührt“.

Er berichtet weiter, dass direkt nach Ofarims Vorwurf Hunderte und Tausende Hassanrufe beim Hotel eingegangen seien. „Das macht natürlich etwas mit einem.“ Ebenso hart und vernichtend seien die Nachrichten in den sozialen Medien gewesen. „Am 5. Oktober hat sich ein Teil meines Lebens geändert“.

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Währenddessen hieß es von Ofarims Anwalt auf die Frage von „Zapp“, ob der Musiker bei seiner Version des Vorfalls bleibe: „Davon können Sie ausgehen.“ Die Staatsanwaltschaft war nach umfassenden Ermittlungen hingegen zu der Einschätzung gekommen, dass sich das von dem Sänger geschilderte Geschehen „tatsächlich so nicht ereignet hat“. Sie erhoben Anklage wegen Verleumdung gegen ihn. Nach wie vor prüft das Leipziger Landgericht, ob die Klage zulassen wird.

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Auf die Frage, warum gegen die Einstellung des Ermittlungs­verfahrens gegen den Hotel­mitarbeiter kein Einspruch mehr eingelegt wurde, erklärt Anwalt Hennig laut einer NDR-Mitteilung: „Herrn Ofarim ging es ursprünglich ohnehin nicht darum, jetzt hier eine einzelne Person verantwortlich zu machen, sondern ihm ging es darum, auf etwas aufmerksam zu machen, was ihm passiert ist und was er für inakzeptabel hält in den heutigen Zeiten.“ Er hofft nach der Anklageerhebung gegen seinen Mandanten auf einen Freispruch. (alp/dpa)

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