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  • Boateng im Amtsgericht München mit seinem damaligen Anwalt Kai Walden.
  • Foto: dpa

Berufung! Boateng akzeptiert Urteil nicht

Er wurde körperlich gewalttätig – will aber die Strafe nicht annehmen: Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng akzeptiert seine Verurteilung wegen Körperverletzung nicht und geht gegen die Entscheidung des Amtsgerichts München vor. Sein neuer Anwalt hat Berufung eingelegt.

Auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage legten Rechtsmittel ein. Damit wird die nächste Instanz, das Landgericht München I, erneut über den Fall verhandeln müssen.

Das Amtsgericht hatte den 33 Jahre alten Boateng in der vergangenen Woche zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin verurteilt. Es verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro.

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Der Richter sah es als erwiesen an, dass Boateng seiner damaligen Partnerin im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. 30.000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen.

Boateng: Staatsanwaltschaft hatte Bewährung gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert – und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Boatengs damaliger Verteidiger Kai Walden hatte einen Freispruch gefordert.

Die Anklagebehörde wirft Boateng vor, seine Ex-Lebensgefährtin im Juli 2018 bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik attackiert zu haben. Demnach soll er sie geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei heftig beleidigt haben. Ähnlich schilderte es auch die Ex-Freundin als Nebenklägerin. Die Vorwürfe lauteten auf Beleidigung und Körperverletzung, die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Schlussplädoyer sogar von gefährlicher Körperverletzung aus.

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Das Gericht nahm dagegen nur „einen Faustschlag“ ins Gesicht an. Boateng, der seit Kurzem in Lyon unter Vertrag steht, wies die Vorwürfe zurück. Dass es damals in der karibischen Luxusanlage mit Privatpool und Bediensteten eine Eskalation gab, räumte er vor Gericht ein. Geschlagen, so betonte er, habe er seine Ex-Freundin aber nie. (mp/dpa)

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