Was passiert eigentlich, wenn Merz auch im zweiten Wahlgang scheitert?
CDU-Chef Friedrich Merz ist in seiner ersten Kanzlerwahl krachend gescheitert. Die Fraktionen von Union und SPD haben sich nach langen Beratungen entschieden, heute noch in den zweiten Wahlgang zu gehen. Wieder mit Merz. Dieser soll um 15.15 Uhr starten. Aber was passiert, wenn Merz wieder nicht gewählt wird?
Das Grundgesetz macht dazu konkrete Vorgaben. Die Bezeichnung „zweiter Wahlgang“ ist allerdings etwas irreführend. Denn tatsächlich kann der Bundestag im zweiten Wahlgang beliebig oft über einen neuen Kanzler abstimmen. Theoretisch sind in dieser zweiten Wahlphase also auch mehrere Dutzend Abstimmungen möglich.
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Allerdings: Nach zwei Wochen muss auf diese Weise ein neuer Kanzler bestimmt sein. Gelingt dies nicht, erfolgt nach dieser Frist der dritte und abschließende Wahlgang. In diesem braucht ein Kanzler nicht mehr die absolute Mehrheit, es genügt eine einfache Mehrheit.
Nach dem dritten Wahlgang entscheidet der Bundespräsident
Wird ein Kanzler nur mit einfacher Mehrheit ins Amt gewählt, kommt der Bundespräsident ins Spiel. Er kann dann entscheiden, ob er diesen Kanzler ernennen will. Entscheidet er sich dagegen, muss es laut Grundgesetz innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen geben.
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Allerdings ist fraglich, ob Merz tatsächlich mehrfach antreten würde, erhielte er auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit. Theoretisch könnten sich Union und SPD auch auf einen anderen Kandidaten einigen und diesen dann wählen. Diese Person muss noch nicht einmal Mitglied des Bundestags sein – sondern lediglich volljährig.
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