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Eine Frau kauft in einem Supermarkt ein (Symbolbild).
  • Eine Frau kauft in einem Supermarkt ein (Symbolbild).
  • Foto: picture alliance / Frank May | Frank May

Supermärkte dürfen Ungeimpften Zutritt verweigern

In Hessen dürfen Einzelhändler selbst entscheiden, ob sie die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) oder die 2G-Regel umsetzen – dazu zählen auch die Supermärkte. Bislang gab es hier keine Zugangsbeschränkungen, um allen Menschen die Möglichkeit zur Grundversorgung zu gewähren.

Das 2G-Optionsmodell gelte auch für den Lebensmitteleinzelhandel, bestätigt die hessische Staatskanzlei gegenüber der „Bild“. Sollte ein Supermarkt sich für die 2G-Regel entscheiden, wäre das demnach legitim. Ungeimpfte müssten dann im Extremfall Freunde oder Verwandte zum Einkaufen schicken oder sich die Lebensmittel liefern lassen.

Supermärkte dürfen 2G-Regel einführen

„Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden“, sagte Miniterpräsident Volker Bouffier (69, CDU). „Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten.“

Zu den neuen Corona-Regeln in Hessen gehört auch eine Lockerung: In Alten- und Pflegeheimen gilt bei einem einzelnen Infektionsfall kein automatisches Betretungsverbot für die gesamte Einrichtung mehr. Individuelle Schutzmaßnahmen sollen stattdessen greifen.

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In Krankenhäusern gilt: Wer vom Personal ungeimpft ist, muss sich zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. In Hessens Schulen gilt Maskenpflicht am Sitzplatz und tägliche Tests unmittelbar nach einem positiven Schnelltest eines Mitschülers. Bouffier appellierte erneut, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen – auch mit Blick auf das Ende der kostenlosen Schnelltests. Hessen sei bislang gut durch den Herbst gekommen. „Trotzdem dürfen wir jetzt nicht unvorsichtig werden.“ Der beste Schutz gegen das Virus sei die Impfung: „Und diese ist nach wie vor unkompliziert, unbürokratisch und kostenfrei zu bekommen.“ (vd)

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