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Wolfgang Schmidt (SPD), Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, unterhält sich mit einer Journalistin.
  • Gegen Wolfgang Schmidt (SPD), Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, wird wegen eines Tweets ermittelt.
  • Foto: picture alliance/dpa

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Scholz‘ Staatssekretär

Das ist sicher auch seinem Chef Olaf Scholz unangenehm: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Staatssekretär im Finanzministerium, Wolfgang Schmidt, eingeleitet. Grund ist das Veröffentlichen wesentlicher Teile eines Durchsuchungsbeschlusses bei Twitter.

Das Verfahren wurde an die Staatsanwaltschaft Berlin übergeben. Schmidt schrieb auf Twitter, dass er zuversichtlich sei, dass die Vorwürfe schnell ausgeräumt werden könnten.

Bei Ermittlungen gegen Verantwortliche der Financial Intelligence United (FIU), einer Geldwäsche-Spezialeinheit des Zolls, hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück das Finanzministerium und das Justizministerium durchsuchen lassen. Die Staatsanwälte gehen seit vergangenem Jahr einem Verdacht auf Strafvereitelung im Amt durch die FIU nach.

Laut Schmidt sei der Eindruck entstanden, dass gegen Beschäftigte des Bundesministeriums ermittelt werde. „Dieser falsche Eindruck machte es nötig, dass sich die Öffentlichkeit selber ein Bild von den Fakten machen kann“, twitterte er.

Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Anti-Geldwäsche-Behörde im Visier

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen Mitarbeiter der Anti-Geldwäsche-Behörde FIU, die indirekt beim Bundesfinanzministerium angesiedelt ist. Der Vorwurf: Die Mitarbeiter sollen Verdachtsmeldungen zur Terrorfinanzierung nicht rechtzeitig weitergeleitet haben, so dass Ermittler nicht eingreifen konnten. In diesem Zusammenhang gab es auch Untersuchungen im Finanzministerium – nicht, weil Ministeriumsmitarbeiter beschuldigt werden, sondern weil man an E-Mails zwischen FIU und Ministerium rankommen wollte.

Der entsprechende Paragraf 353d des Strafgesetzbuches verbietet es laut Osnabrücker Staatsanwaltschaftssprecher, Dokumente aus Ermittlungsverfahren, etwa Durchsuchungsbeschlüsse, öffentlich zu machen, bevor sie vor Gericht verhandelt werden. Dies wird Schmidt nun vorgeworfen.

Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte im jüngsten Triell betont, die Untersuchungen hätten nichts mit dem Ministerium selbst zu tun. Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) dagegen wies darauf hin, dass Scholz als Ministeriumschef für alles Verantwortung trage, was in seinem Haus und in den nachgeordneten Behörden schief laufe.

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Probleme bei der Geldwäsche-Einheit sind allerdings schon länger bekannt. Bereits unter dem CDU-Finanzminister Wolfgang Schäuble, Scholz‘ Amtsvorgänger, gab es Kritik, die Behörde habe zu wenige Mitarbeiter und keinen Zugriff auf relevante polizeiliche Datenbanken. Scholz stockte die Zahl der Beschäftigten laut Ministerium auf, die FIU kann heute zudem auf die Daten des Bundeskriminalamts zugreifen. Doch Experten gehen davon aus, dass sie trotzdem nicht effektiv arbeitet und jährlich Milliarden Euro aus krimineller Herkunft in Deutschland gewaschen werden.

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