Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und SPD-Parteivorsitzende, und Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, Vizekanzler und SPD-Bundesvorsitzender, stimmen auf dem SPD-Bundesparteitag über den Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren ab.

Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und SPD-Parteivorsitzende, und Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, Vizekanzler und SPD-Bundesvorsitzender, stimmen auf dem SPD-Bundesparteitag über den Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren ab. Foto: Kay Nietfeld/dpa

SPD beschließt Vorbereitung von AfD-Verbotsverfahren

Die SPD treibt die Debatte über einen Verbotsantrag gegen die AfD voran. Auf dem Bundesparteitag in Berlin forderte sie sofortige ernsthafte Vorbereitungen eines solchen Verfahrens. „In dem Moment, wo der Verfassungsschutz sagt, das ist eine gesichert rechtsextreme Partei, darf es kein Taktieren mehr geben“, sagte Parteichef Lars Klingbeil.

Die Delegierten beschlossen einen Antrag, in dem es heißt: „Jetzt ist die Zeit, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane die Voraussetzungen schaffen, um unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zu können.“ Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe solle Material dafür zusammentragen.

Merz bisher „skeptisch“

Die Forderung nach Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD war lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte. Wegen des juristischen Vorgehens der AfD dagegen liegt die Einstufung aber vorerst auf Eis. Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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