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Für alle Reisenden, die nicht geimpft oder genesen sind, gilt künftig bei der Rückkehr nach Deutschland eine Testpflicht.
  • Foto: imago/Ralph Peters

Rückkehr aus dem Urlaub: So soll das mit der Testpflicht laufen

Nun ist es also amtlich: Ab Sonntag gilt eine allgemeine Testpflicht für Reisende, die zurück nach Deutschland kommen. Dies hat das Kabinett gestern beschlossen. Was bedeutet die Regelung im Einzelnen?

Für wen die Testpflicht gilt

Im Grunde für alle aus dem Ausland nach Deutschland Einreisenden. Und zwar unabhängig davon, ob sie aus einem Hochrisikogebiet kommen oder nicht. Und unabhängig vom Reiseweg. Bisher galt die Testpflicht nur fürs Fliegen. Nun gilt sie auch für Einreisen mit Auto oder Bahn.

Diese Ausnahmen gibt es

Vollständig Geimpfte und Genesene müssen keinen Test vorlegen. Außerdem gibt es Sonderregelungen für Pendler:innen und Personen, die sich weniger als 24 Stunden im Ausland aufhielten.

Und was ist mit den Kindern?

Kinder bis zwölf Jahre sind von der Pflicht ausgenommen. Ältere Kids brauchen einen negativen Test. Das dürfte für viele den Urlaub komplizierter machen, da kaum Kinder geimpft sind.

Wer soll das kontrollieren?

Es soll keine flächendeckenden Grenzkontrollen geben, aber Stichproben in Zügen und auf Autobahnen. Der Vorsitzende des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf, warnte, dass derlei Kontrollen für die Bundespolizei „kaum zu meistern“ seien bei 3800 Kilometern Grenze. Ein Strafmaß, sollte man ohne Test erwischt werden, wurde nicht genannt.

Wer zahlt die Tests?

Die Tests, die im Ausland gemacht werden müssen, zahlen die Reisenden selbst.

Woher die aktuellen Ansteckungen kommen

Der Großteil der Ansteckungen erfolgt derzeit im Inland, rund 81 Prozent. Bei den restlichen Ansteckungen liegen Spanien, die Niederlande und die Türkei vorne, gefolgt von Kroatien und Griechenland.

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Neue Einteilung der Länder

Eine weitere entscheidende Änderung gibt es: Die Länder werden nunmehr in zwei Gefährdungsstufen eingeteilt. Die „einfachen Risikogebiete“ entfallen künftig. Es gibt nur noch Virusvariantengebiete und sogenannte „Hochrisikogebiete“ mit einer Inzidenz von „deutlich über 100“, kombiniert mit anderen Richtgrößen wie Hospitalisierungen. Bei beiden Stufen gilt weiterhin: Test- und Meldepflicht für alle, auch für Geimpfte und Genesene.

Quarantäne-Regelungen

Auch die bleiben bei diesen Ländern erhalten, betragen zehn Tage bei Hochrisikogebieten und 14 bei Virusvariantengebieten. Was besonders ärgerlich für Menschen ist, die sich derzeit in einem Gebiet befinden, das plötzlich zum Hochrisikogebiet hochgestuft wurde. Mit einem Negativ-Test kann die Quarantäne aber weiterhin nach fünf Tagen beendet werden. (km)

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