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TV-Bildschirm mit Fernbedienung
  • Im Streit um 86 Cent mehr Rundfunkbeitrag hat das Verfassungsgericht nun ARD und ZDF Recht gegeben.
  • Foto: picture alliance/dpa | Marius Becker

ARD und ZDF siegen vor Gericht – so hoch wird jetzt der Rundfunkbeitrag

Sachsen-Anhalt will der Erhöhung der Rundfunkbeiträge nicht zustimmen – und hat dafür nun eine Klatsche vom Verfassungsgericht erhalten: Die Weigerung verletze die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, urteilten die Richter in Karlsruhe. Damit gilt vorläufig der erhöhte Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro.

Der Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro drohte Ende 2020 die Kenia-Koalition in Sachsen-Anhalt zu sprengen. Die CDU sperrte sich mit dem Argument, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei zu groß und zu teuer geworden. Als letzte Notbremse setzte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Abstimmung über den neuen Rundfunkstaatsvertrag aus – der daraufhin nicht in Kraft treten konnte. Alle anderen 15 Bundesländer hatten der ersten Erhöhung nach elf Jahren zugestimmt.

ARD, ZDF und Deutschlandradio klagten vor dem Verfassungsgericht und bekamen nun Recht: „Für die funktionsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten besteht eine staatliche Gewährleistungspflicht“, so die Karlsruher Richter. „Den Beschwerdeführern steht dem Grunde nach eine (….) Mehrausstattung zu.“

Verfassungsgericht bestätigt erhöhten Rundfunkbeitrag

Die Beitragshöhe wird von der „Unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ empfohlen und von den Ländern im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe die Aufgabe, „durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken“, heißt es im Urteil. Das gelte besonders angesichts von „einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes“.

ARD und ZDF: Erfolg vor Verfassungsgericht

Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag, also meistens die Erhöhung des Beitrags, können nur einstimmig von allen Ländern beschlossen werden. Wenn Sachsen-Anhalt die Finanzierung für ausreichend hält, müsse es die anderen Länder überzeugen. Die Richter: „Das ist nicht gelungen.“

Bis die Länder sich geeinigt haben, hat das Gericht nun festgelegt, dass ab dem 20. Juli der neue Rundfunkstaatsvertrag mit dem erhöhten Beitrag gilt. Von einer rückwirkenden Erhöhung ab Januar 2021 haben die Richter abgesehen.

NDR und Hamburgs Kultur- und Mediensenator begrüßen Entscheidung

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde vom NDR als „wichtiges Signal für die öffentlich-rechtliche Unabhängigkeit und Staatsferne“ begrüßt. NDR-Intendant Joachim Knuth sagte am Donnerstag in einer ersten Reaktion, der Beschluss bekräftige „die wachsende Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zeiten eines immer komplexer werdenden Informationsaufkommens“.

Auch der rot-grüne Hamburger Senat äußerte sich in Person von Kultur- und Mediensenator Carsten Brosda (SPD). „Das Urteil ist eine deutliche Klatsche für all diejenigen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Spielball politischer Interessen gemacht haben“, so der Kultursenator. Das Gericht habe in aller Deutlichkeit klargestellt, „dass wir einen starken und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen.“

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