• Ein uniformierter Polizist der Bundestags-Polizei beobachtet die Fraktionsebene im Deutschen Bundestag.
  • Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Reichsbürger, Querdenker, Hitlergrüße: Skandal bei Bundestagspolizei?

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat versichert, dass die Bundestagsverwaltung „jedem Hinweis auf Fehlverhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere auch der Angehörigen der Polizei beim Deutschen Bundestages“, nachgehe. Hintergrund ist ein Bericht der „taz“, in dem es um mutmaßliche rechtsradikale Vorfälle bei der hauseigenen Bundestagspolizei geht. „Möglichen Verdachtsfällen, insbesondere mit politisch extremen oder rassistischen Bezügen, wird im Rahmen der Gesetze klar und konsequent nachgegangen“, teilte Schäuble am Freitag mit.

Die Bundestagsverwaltung sei eine heterogene, vielfältige Verwaltung und nehme jeden Verdacht sehr ernst, der das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und Integrität der Verwaltung berühre.

Bundestagspolizei: Reichsbürger, Querdenker und Rechtsradikale dabei?

Die „taz“ berichtet über eigene Recherchen, die ergeben hätten, dass sich mehrere Beamte der Bundestagspolizei rechtsextrem geäußert oder verfassungsfeindlich betätigt hätten. So habe sich ein Polizist in einer Reichsbürgerpartei engagiert, ein anderer habe zu Demonstrationen der sogenannten Querdenken-Bewegung aufgerufen und auch im August 2020 an jener Demo teilgenommen, die im versuchten Sturm auf den Reichstag gipfelte. Ein weiterer Polizeibeamter habe nach Aussage eines Kollegen mehrfach im Pausenraum den Hitlergruß gezeigt und dabei die Stimme von Adolf Hitler imitiert. Zudem seien in dienstlich genutzten Chatgruppen laut aktuellen und ehemaligen Bundestagspolizisten regelmäßig rechtsextreme Inhalte verbreitet worden.

Bundestagspolizei soll Parlament schützen

Ein Sprecher des Bundestages teilte auf Anfrage mit, aus dem Bereich der Polizei beim Deutschen Bundestag, deren Aufgabe der Schutz des Parlaments ist, seien seit 2013 insgesamt drei Anlässe bekannt geworden, denen die Verwaltung unmittelbar und intensiv nachgegangen sei. In keinem Fall habe sich allerdings ein Verdacht bestätigt. So sei ein 2019 eingeleitetes Disziplinarverfahren gegen einen Polizeibeamten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue durch verfassungswidrige Äußerungen wieder eingestellt worden, da sich der Verdacht nicht bestätigt habe. Ein weiterer Beamter habe sich auf seiner Social-Media-Seite als Mitglied einer Motorradgruppe zu erkennen gegeben. Geprüft worden sei der Verdacht einer Verletzung der politischen Treuepflicht, der sich nicht erhärtet habe.

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Dem Sprecher zufolge gab es zudem ein Gespräch mit zwei Beamten der Bundestagspolizei. Diese seien von einem „taz“-Journalisten mit der Aussage eines Kollegen über einen Hitlergruß-Vorfall konfrontiert worden. Beide Polizisten bestätigten den Vorfall laut Bundestagssprecher nicht. Weitere in dem Bericht genannte Sachverhalte seien der Bundestagsverwaltung nicht bekannt, sagte er. „Sollten sich konkrete Anhaltspunkte ergeben, wird die Bundestagsverwaltung dem, wie bereits in der Vergangenheit auch, intensiv nachgehen.“ (dpa)

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