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Aufnahme der Aktivisten bei der Protestaktion im römischen Trevi-Brunnen.
  • Klimaaktivisten der italienischen „Letzten Generation“ stehen bei einer Protestaktion im Trevi-Brunnen in Rom.
  • Foto: picture alliance/dpa/LaPresse via ZUMA Press | Mauro Scrobogna

Schwarz wie Tinte: Aktivisten schütten Farbe in weltberühmten Brunnen

Klimaaktivisten sind in Rom in den berühmten Trevi-Brunnen gestiegen und haben schwarze Flüssigkeit in das Wasser gekippt. Die Aktion ist nicht die erste dieser Art in der Hauptstadt. Die Regierung Italiens kündigt jetzt Konsequenzen an.

Mit ihrer Aktion an dem bei Touristen beliebten Ort im Zentrum der italienischen Hauptstadt forderten die Mitglieder der Gruppe Ultima Generazione („Letzte Generation“) „ein sofortiges Ende der öffentlichen Subventionen für alle fossilen Brennstoffe“, wie es in einer Mitteilung hieß. Vier Aktivisten kippten mit Wasser verdünnte Holzkohle in den Brunnen und zeigten Spruchbänder. Sie wurden anschließend von der Polizei festgenommen und abgeführt, wie auf Bildern und Videos zu sehen war.

Italiens Regierung will Gesetze verschärfen

Die Gruppe protestierte zudem nach eigenen Angaben gegen die Klimapolitik der italienischen Regierung, die zu wenig für den Klimaschutz unternehme. Dies sei unter anderem „Ursache der Klimakrise, die in den vergangenen Tagen die Emilia-Romagna und die Marken heimgesucht“ habe. In dem Gebiet kam es nach heftigen Regenfällen zu Überschwemmungen mit mindestens 14 Toten.

Der Trevi-Brunnen ist der größte Brunnen Roms und zudem einer der bekanntesten der Welt. Die Aktivisten demonstrierten schon an anderen berühmten Brunnen der Stadt. In der Vergangenheit schütteten sie etwa schwarze Flüssigkeit in einen Brunnen an der berühmten Spanischen Treppe in Rom. Sie beschmierten auch die Fassade des Palazzo Vecchio in Florenz mit orangener Farbe. Kunstwerke waren ebenso bereits Ziel.

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Italiens Regierung kündigte angesichts dieser Aktionen eine härtere Gangart gegenüber den Klimaaktivisten an. Sie will Vandalismus an Kulturgütern mit der Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 10.000 bis 60.000 Euro und strafrechtlichen Sanktionen härter bestrafen. (mp/dpa)

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